VG Köln: Dieselfahrverbote für Köln und Bonn ab April 2019

November 2018

Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat am 8. November 2018 entschieden, dass die Stadt Köln ein zonenbezogenes Fahrverbot (Az.: 13 K 6684/15) und die Stadt Bonn ab April 2019 streckenbezogene Fahrverbote (Az.: 13 K 6682/15) einführen müssen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die eine Änderung der Luftreinhaltpläne fordert.

In Köln werden demnach Dieselautos mit Euro-4-Motoren nicht mehr in der bestehenden Grünen Umweltzone fahren dürfen. Das Verbot wird zudem ab September 2019 auch Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Motoren erfassen. So soll das Ziel erreicht werden, die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten. In Köln wird der EU-Grenzwert für das gesundheitsschädliche Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten – statt der erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittelwert waren es 2017 bis zu 62 Mikrogramm.

In Bonn lag der Wert bei bis zu 47 Mikrogramm. Nach dem VG-Urteil müssen die vielbefahrenen Straßen Belderberg und Reuterstraße für ältere Dieselautos gesperrt werden. Zudem muss die städtische Busflotte im Hinblick auf die Immissionssituation am Belderberg zeitnah mit SCRT-Filtern nachgerüstet werden, entschied das Gericht.

Gegen die Urteile können Berufungen eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Quelle/Weitere Informationen: Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. November 2018