Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

August 2019

Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 30. April 2018 für den Neubau der Bundesautobahn A 39 nördlich von Wolfsburg ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden – das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. Juli 2019.

Der streitgegenständliche Bauabschnitt von Wolfsburg bis Ehra ist Teil einer rund 100 km langen Neubaustrecke, die die Lücke zwischen Wolfsburg und Lüneburg schließen soll. Gegen das Vorhaben sind beim Bundesverwaltungsgericht verschiedene Klageverfahren anhängig. Geklagt haben u. a.  Umweltvereinigung BUND und die Gemeinde Jembke. Die Klage des BUND hatte nunmehr Erfolg. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss hält zwar in wesentlichem Umfang der gerichtlichen Überprüfung stand, doch ist er nicht frei von Rechtsfehlern. Quelle/Weitere Informationen: Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 55/2019 vom 11. Juli 2019