Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windkraftnutzung durch OVG außer Vollzug gesetzt

August 2013

Mit dem für die Flächenvorsorge und Flächensicherung bedeutsamen Instrumenten der Vorrang- und Eignungsgebiete hat sich, wie ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zeigt, zunehmend auch die Rechtsprechung zu befassen.
Das OVG hat auf einen gegen das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises gerichteten Normenkontrolleilantrag eines Nachbarn mit Beschluss vom 30. Juli 2013 - 12 MN 301/12 - die allein angegriffene Ausweisung einer Fläche als kombiniertes Vorrang- und Eignungsgebiet für die Windenergienutzung einstweilen außer Vollzug gesetzt. Dies führt für die betreffende Fläche raumordnungsrechtlich zum Entstehen eines sogenannten "weißen Bereichs", für den es an einer raumordnerischen Zielaussage fehlt. Die betroffene Fläche wird dadurch zum regulären planungsrechtlichen Außenbereich; unberührt von der Entscheidung bleibt die mit der Regionalplanung beabsichtigte Konzentration der Windenergienutzung auf den übrigen Vorrangflächen. Quelle: Pressemitteilung des Nds. OVG vom 19. August 2013