Inhalte
In dem Seminar erhalten Sie ausführlich Hilfestellung für den Vollzug des geltenden Glücksspielrechts. Die unterschiedlichen Möglichkeiten zum rechtssicheren Vorgehen werden Ihnen aufgezeigt.
Es werden u. a. die einzelnen Betriebsarten dargestellt sowie die Anforderungen des Glückspielrechts herausgearbeitet. Die Befugnisse der zuständigen Behörden, die Experimentierklausel, das Konzessions- und Erlaubnisverfahren sowie der Vollzug der Glücksspielaufsicht werden erläutert. Die Anforderungen für den Erlass von Untersagungsverfügungen und Betriebsschließungen im Gewerbe-, Gaststätten-, Glücksspiel- und allgemeinen Ordnungs-/Polizeirecht werden behandelt.
Der Glücksspielstaatsvertrag in Form des Änderungsstaatsvertrags führte zu erheblichen Änderungen im Erlaubnisverfahren für öffentliche Glücksspiele, Spielbanken, Spielhallen, Gaststätten mit Glücksspielautomaten sowie Wettannahmestellen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist für alle Betreiber sowohl die gewerbe- als auch glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Weitere Änderungen werden in der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfolgen, der voraussichtlich am 1. Juli 2021 in Kraft treten wird.
Das Seminar ist für Teilnehmer aus Hessen und Rheinland-Pfalz gleichermaßen geeignet.
Bitte bringen Sie zum Seminar das HSOG, HVwVfG, HVwVG bzw. POG, LVwVfG, LVwVG sowie VwGO, GewO, VwVfG, GlüStV, GlüÄndStV mit.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie
Mitarbeiter, Führungs- und Fachkräfte der Gewerbe-, Ordnungs-, Aufsichts- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Kreisen (Innen- und Außendienst), der entsprechenden Gaststätten- und Gewerbebetriebe sowie Rechtsanwälte.