Kommunale Infrastrukturplanung und Planungshoheit (NS192667)
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
- Referent:
- Dr. Sven Kreuter
- Zeit/Ort:
- 03.09.2019 in Hannover
- Bundesland:
- Niedersachsen
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Die Planung von Infrastrukturvorhaben erfolgt regelmäßig durch Landes- oder Bundesbehörden, wenn es um die "großen" Infrastrukturen (Autobahnen, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Schiene, Freileitungen) geht. Dazu müssen aufwendige Planfeststellungsverfahren geführt werden.
Die Planfeststellung hat in der Vergangenheit aber auch im kommunalen Bereich als Trägerverfahren für solche Vorhaben Bedeutung erlangt, die nach Landesrecht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, bis hin zu Radwegen, welche durch ökologisch sensible Gebiete geführt werden.
Das Seminar beschäftigt sich vor diesem Hintergrund in einem ersten Teil mit der Reichweite der Planfeststellungspflicht und den Grundzügen eines solchen Verfahrens. Als alternatives Planungsinstrument wird auch der die Planfeststellung ersetzende Bebauungsplan vorgestellt. Der zweite Teil des Seminars beleuchtet die Rolle der Kommunen, wenn sie von Vorhaben anderer Planungsträger betroffen sind bspw. der Planung von Verkehrswegen oder Planungen von Nachbargemeinden. Dabei geht es neben der verfahrensrechtlichen Stellung der Kommune auch darum, wie diese mit eigenen Planungen Einfluss ausüben kann bzw. schon vorgenommene und umgesetzte Planungen schützen kann. Exemplarisch hierfür werden Lärmwirkungen behandelt.
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