Leistungsansprüche Auszubildender im SGB II - Ausbildungsförderung als vorrangige Leistung (WB210940)
Wohngeld- und Sozialrecht, Webinar
- Dozent:
- Björn Kazda
- Datum:
- 04.05.2021 (Anmeldeschluss: 03.05.2021, 15:00 Uhr)
€ 260,00*
€ 220,00*
Wohngeld- und Sozialrecht, Webinar
Mit der Rechtsvereinfachung im SGB II zum 1. August 2016 ist die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend neu geordnet worden. Außerdem wurde die Berechnung des Einkommens vereinfacht.
Vielfach bestehen bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Folgende Inhalte sind Schwerpunkt des Webinars:
Mitarbeiter(innen) der Vermittlungs-, Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter