Leistungsansprüche Auszubildender im SGB II - Ausbildungsförderung als vorrangige Leistung (SN210922)
Wohngeld- und Sozialrecht, Präsenzveranstaltung
- Dozent:
- Björn Kazda
- Zeit/Ort:
- 06.12.2021 in Leipzig
- Bundesland:
- Sachsen
€ 385,00*
€ 320,00*
Wohngeld- und Sozialrecht, Präsenzveranstaltung
Mit der Rechtsvereinfachung im SGB II zum 1. August 2016 ist die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend neu geordnet worden. Außerdem wurde die Berechnung des Einkommens vereinfacht.
Vielfach bestehen bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Neben den Vorschriften über die Schnittstellen zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren beim BAföG und bei der BAB sowie zudem auch über das AFBG ("Meister-BAföG") gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem § 27 SGB II) vorgestellt.
Im zweiten Teil des Seminares sollen Beispielfälle und -rechnungen insbesondere zur Einkommensberücksichtigung bei Auszubildenden im Vordergrund stehen, um die Praxis der Rechtsanwendung zu vertiefen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre speziellen Fragen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn per E-Mail an sozialrecht@vhw.de zu senden und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen.
Mitarbeiter(innen) der Vermittlungs-, Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter
Region Ost vhw-Geschäftsstelle Sachsen
Grassistraße 12
04107 Leipzig