Inhalte
Durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) können sich erhebliche Konflikte mit dem Naturschutz ergeben. Daraus resultieren für die Planungs- und Genehmigungspraxis eine Vielzahl ungeklärter Fragen.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen im November 2017 den aktualisierten Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW" eingeführt.
Anhand des Leitfadens erfahren Sie, auf welche Weise die Artenschutzprüfung (ASP) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) bei der Planung von WEA-Konzentrationszonen sowie in den Genehmigungsverfahren naturschutzfachlich und -rechtlich korrekt umgesetzt werden können.
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden in der Fortschreibung die ergangene Rechtsprechung sowie zwischenzeitlich erschienene neue Regelungen und Gutachten eingepflegt. Wesentliche Änderungen ergeben sich u.a. hinsichtlich des Themas "Umweltverträglichkeitsprüfung" und in Bezug auf die Überprüfung des sog. "Helgoländer Papiers".
Im Seminar werden die wichtigsten Inhalte des Leitfadens vorgestellt und durch Beispiele aus der Praxis veranschaulicht. Dabei bietet sich Ihnen die Gelegenheit für einen intensiven Erfahrungsaustausch mit den Autoren des Leitfadens.
Der Leitfaden wird mittlerweile von der Rechtsprechung als "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" bezeichnet, von dem nicht ohne weiteres abgewichen werden darf und auch für WEA´s außerhalb von NRW viele praxistaugliche Lösungen bietet.
Die Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung bei der Architektenkammer NRW wird beantragt.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit Fragen des Artenschutzes in Verfahren der Bauleit- und Fachplanung befasst oder von diesen betroffen sind; Landschafts- und Stadtplanrer, Architekten, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Unternehmen und Verbänden.
Das Seminar ist auch für Vorhabenträger und diejenigen von Interesse, deren Planung mit Windenergieanlagen zu tun hat.
Hinweise
Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab konkrete Fallkonstellationen und Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie diese bitte per E-Mail an umweltrecht@vhw.de.
Das Seminar wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. Registrier-Nr.: 50997
Für das Seminar ist die Anerkennung durch die Architektenkammer NRW beantragt.