Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert (Beschluss, BR-Drs. 16/26).
Mit dem "13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (Gesetzentwurf vom 06.03.2026) möchte die Bundesregierung Sozialleistungen fairer ausgestalten und Missbrauch wirksamer verhindern. Dabei solle der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen
Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 6. März 2026 ein gesetzliches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Behörden der Sozialverwaltung zu entlasten (Gesetzentwurf, BR-Drs. 109/26).
In der Begründung des Gesetzentwurfs weist der Bundesrat darauf hin, dass in den Sozialleistungsverwaltungen nicht mehr überall freie Stellen neu besetzt werden können. Nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit werde sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus
Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes "zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens" (BT Drs. 21/3854) vorgelegt. Dem Bundestag in den beiden vergangenen Wahlperioden zugeleitete gleichgerichtete Vorlagen (BT Drs. 20/1545, 19/21611) waren jeweils der Diskontinuität anheimgefallen.
Der Entwurf der Länderkammer sieht Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor. Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an
... weiterlesenDie Kommission zur Sozialstaatsreform hat am 28. Januar 2026 der zuständigen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, ihren Abschlussbericht vorgelegt. Sie spricht sich darin für eine grundlegende Modernisierung des Sozialleistungssystems aus.
... weiterlesenDie Bundesregierung will das Bürgergeldsystem zu einer neuen Grundsicherung umgestalten. Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Mit der neuen Grundsicherung sollen Sozialleistungen gerechter und treffsicherer werden. Nach dem Grundsatz des Forderns und Förderns sollen sich Menschen, die Hilfe brauchen, weiterhin auf Unterstützung verlassen können. Wer aber arbeiten kann, soll daran mitwirken, den
... weiterlesenDer Bundesrat hat den Entwurf (BR Drs. 21/1382) eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) vorgelegt. Darin geht es um Regelungen der unentgeltlichen Versorgung von Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und um deren Finanzierung durch Bund und Länder.
"Die Bereitstellung von unentgeltlicher Vollverpflegung und Haushaltsenergie stellt eine Sachleistung durch den Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft dar. Dies hat nach Auffassung des
... weiterlesenDie Bundesregierung prüft derzeit die Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reformen im Bereich des Bürgergeldes. Das geht aus ihrer Antwort (BT Drs. 21/966) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT Drs. 21/552) hervor. Vereinbart sei unter anderem ein vollständiger Leistungsentzug bei wiederholter Arbeitsverweigerung. Auch eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen werde geprüft. Dabei sollen laut Bundesregierung
... weiterlesenSeit dem 1. Januar 2025 erfolgen die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen (bei Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit) auch für die Bürgergeldbeziehenden durch die Agenturen für Arbeit. Wenn ein Jobcenter Weiterbildungs- oder Rehabilitationsbedarf erkennt, verweist es die Bürgergeldbeziehenden zur Beratung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Diese führt die Weiterbildungsberatung bzw. Reha-Bedarfsermittlung
... weiterlesenDie Bundesregierung betont, dass auch bei Selbstständigen mit geringem Einkommen der ergänzende Bürgergeld-Bezug an genau definierte Bedingungen geknüpft ist. Sie schreibt dazu in einer Antwort (BT Drs. 20/13345) auf eine Kleine Anfrage (BT Drs. 20/12891) der AfD-Fraktion: "Wie bei allen Formen von Erwerbstätigkeit mit Bedarf für ergänzende Leistungen, müssen die Jobcenter prüfen, ob diese zumindest mittelfristig aus dem Leistungsbezug herausführen. Paragraf 10 Absatz 2 Nr. 5 Zweites
... weiterlesenDas Bundeskabinett hat am 13. August 2024 im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen. Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes.
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