Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Anwendung der gelockerten Vorhabenbindung beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Abs. 3a BauGB

Termin
14.06.2024
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB244192
Dozent
Dr. jur. Gerhard Spieß
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr. jur.                                                     Gerhard Spieß

Dr. jur. Gerhard Spieß

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte in München, Lehrbeauftragter an der TU München, überwie­gend in der Beratung von Kommunen tätig, Tätigkeits­schwerpunkt im Bauplanungsrecht und im Bereich Städ­tebaulicher Verträge, zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere Kommentator in Jäde/Dirnberger BauGB/ BauNVO

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Inhalte

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan stellt für Gemeinden ein wichtiges Planungsinstrument dar. Es steht im Spannungsfeld zwischen dem Interesse der Gemeinde an einer engen planerischen Bindung und dem Interesse des Grundstückseigentümers, in der Ausnutzung des Baurechts möglichst flexibel zu sein. Die gelockerte Vorhabenbindung des § 12 Abs. 3a BauGB kann diesen scheinbar unvereinbaren Interessenkonflikt auflösen. Es gibt kaum noch vorhabenbezogene Bebauungspläne, die nicht auf dieses Instrument zurückgreifen. In unserem Seminar steht die praktische Anwendung dieser Regelung im Vordergrund. Wir beleuchten die rechtlichen Voraussetzungen, die zulässige Reichweite der Lockerung, die Festsetzungstechnik und die rechtlichen Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die Abwägung. Schließlich betrachten wir, wie die Änderung des Vorhabens praktisch funktioniert. Für die bisher ungelöste Frage der notwendigen Ausfertigung des Vorhaben-und Erschließungsplans bei Änderung des Vorhabens gibt es die notwendigen Lösungsvorschläge.
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich insbesondere an die Bauverwaltung und Planungsbüros.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 4 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 24-500009-321 anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


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Inhaltlich zuständig

Yves Müller