Veranstaltungsdetails

Wohngeld- und Sozialrecht

Leistungsansprüche Auszubildender im SGB II - Ausbildungsförderung als vorrangige Leistung (inkl. Bürgergeldgesetz)

Termin
26.11.2024
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB240948
Dozent
Björn Kazda
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Björn Kazda

Björn Kazda

Diplom-Verwaltungswirt (BA), Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Referat Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Inhalte

Mit der Rechtsvereinfachung im SGB II zum 1. August 2016 ist die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend neu geordnet worden. Außerdem wurde die Berechnung des Einkommens vereinfacht. Vielfach bestehen bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ergänzende Ansprüche auf Bürgergeld. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen. Alle relevanten Änderungen durch das Bürgergeldgesetz werden in der Veranstaltung ausführlich und anhand von Beispielen berücksichtigt.
Zielgruppe
Mitarbeiter(innen) der Vermittlungs-, Leistungs- und Widerspruchsabteilungen der Jobcenter
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Ursula Lincke

Dipl.-Geogr. Ursula Lincke