Bundesrat billigt Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)

Februar 2024

Die vom Bundestag am 19. Januar 2024 verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts fand am 2. Februar 2024 auch die Billigung des Bundesrats (Beschluss, Drs. BR 20/24). Sie wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Das Gesetz tritt im Wesentlichen drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 2. Februar 2024


Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im Bundestag beschlossen

Januar 2024: Der Bundestag hat am 19. Januar 2024 abschließend über den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beraten und das Gesetz beschlossen (BT-Drs. 20/10093), Gesetzentwurf, Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Inneres und Heimat).

Im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte soll mit der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts eine dauerhafte Bleibeperspektive entstehen. Das Gesetz zielt aber auch auf die Menschen, die bereits seit vielen Jahren in Deutschland leben und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit stehe am Ende einer gelungenen Integration, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Eine doppelte Staatsbürgerschaft soll laut Gesetzesentwurf (BT Drs. 20/9044) möglich sein, eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren ermöglicht werden. Gleichzeitig stelle das Gesetz hohe Anforderungen, bspw. sehr gute Deutschkenntnisse und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.

Deutscher Staatsangehöriger könne nur werden, wer sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekenne. Die Existenz und Sicherheit Israels seien Teil der deutschen Staatsräson und jüdisches Leben gehöre zu Deutschland. Wer Teil unserer Gesellschaft sein wolle, müsse diese entscheidenden Lehren aus der deutschen Vergangenheit mittragen, betonte Faser.

Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, Pressemitteilung vom 19. Januar 2024


Bundestag: Expertenstreit über Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

Dezember 2023: Die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts trifft bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des BT-Ausschusses für Inneres und Heimat am 11. Dezember 2023 deutlich. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 20/9044) sieht vor, bei Einbürgerungen künftig Mehrstaatigkeit generell hinzunehmen. Zugleich soll eine Einbürgerung in der Regel bereits nach einem Aufenthalt von fünf statt bisher acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch schon nach drei Jahren. Beim Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes als einer Voraussetzung für eine Einbürgerung soll dem Entwurf zufolge gesetzlich klargestellt werden, dass "antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen" mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Ausgeschlossen sein soll eine Einbürgerung auch im Fall einer Mehrehe oder wenn jemand durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet. Bei der Anspruchseinbürgerung gilt laut Vorlage mit Ausnahme bestimmter Fälle, dass der Lebensunterhalt für sich selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) bestritten werden muss.

Kritisch sehen einige der geladenen Expert/innen die "Verschärfung beim Lebensunterhalt". Damit würden Menschen von der Einbürgerung ausgeschlossen, die zum Teil völlig unverschuldet in eine Notlage geraten seien. Außerdem werde die Situation der mehr als 126.000 von Staatenlosigkeit betroffenen Menschen in Deutschland durch das Gesetz nicht hinreichend erfasst. Andere betonen, die Einbürgerung dürfe kein Selbstzweck sein. Sie müsse am Ende einer gelungenen Integration stehen. Außerdem wird vor die Zulassung von Mehrstaatigkeit gewarnt. Da sich Deutschland in einer systemischen Konkurrenz zum Autoritarismus befinde, stellten sich zumindest mehrfache Staatsangehörigkeiten mit autoritären Staaten als "Übel" dar, die es zu vermeiden gelte. Zudem würde der Doppelpass eine ethnokulturelle Herkunftslandbindung perpetuieren.

Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 11. Dezember 2023


Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für modernes Staatsangehörigkeitsrecht

August 2023:Die Bundesregierung hat am 23. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (19.05.2023) beschlossen und damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Erarbeitet wurde der Entwurf vom Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Kernpunkte des Gesetzentwurfs:

  • Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen – mit klaren Regeln. Wer deutscher Staatsbürger wird, bekennt sich zum Leben in unserer freiheitlichen und vielfältigen Gesellschaft. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.
  • Eine Einbürgerung soll künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung nach dem Gesetzentwurf bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.
  • Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig vorbehaltlos die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf nicht deutscher Staatsangehöriger werden. In das Staatsangehörigkeitsgesetz wird daher ausdrücklich folgender Satz aufgenommen: "Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes." Solche Handlungen schließen eine Einbürgerung aus.
  • Konkrete Ausschlussgründe statt der unbestimmten „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“: Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn der Ausländer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.
  • Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und erweitert: Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt. Zugleich wird der Kreis der abzufragenden Behörden um zusätzliche Sicherheitsbehörden erweitert. Mit der Abfrage soll sichergestellt werden, dass Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden den Staatsangehörigkeitsbehörden zur Kenntnis gelangen.
  • Sicherung des Lebensunterhalts: Für einen Anspruch auf Einbürgerung muss der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können. Die Ausnahmen von diesem Erfordernis sollen auf ausdrücklich benannte Fälle beschränkt werden. Sie sollen u. a. für sogenannte Gastarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik eingereist sind, und sogenannte Vertragsarbeiter, die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, gelten, sowie für Familien mit einem minderjährigen Kind, wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Vollzeit erwerbstätig ist.
  • Weitere Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration: Gast- und Vertragsarbeiter haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet. Sie haben aber in der Vergangenheit kaum Integrationsangebote erhalten. Als Sprachnachweis soll daher genügen, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird verzichtet.
  • Öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Einbürgerung ist für alle Beteiligten ein Grund zum Feiern. Die Eingebürgerten können gleichberechtigt am politischen Leben in Deutschland teilnehmen. Der Staat darf sich über jeden neuen, nun gleichberechtigten Staatsangehörigen freuen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die Einbürgerungsurkunde nach Möglichkeit in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden soll.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 23. August 2023

Weitere Informationen: https://www.anwalt.org/staatsangehoerigkeitsgesetz/


Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht

Mai 2023: Das Bundesinnenministerium hat am 19. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts veröffentlicht. Länder und Verbände können nun hierzu Stellung nehmen. Mit dem Gesetz sollen die Mehrstaatigkeit möglich und der Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen kann die Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.

Viele Zugewanderte fühlten sich als Deutsche, wollten aber den Bezug zu ihrem Herkunftsland nicht komplett kappen. "Sie werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Teil ihrer Identität aufzugeben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. "Wir vollziehen den lange überfälligen Paradigmenwechsel und lassen die Mehrstaatigkeit zu."

Ende 2021 lebten rund 72,4 Millionen Menschen mit deutscher und rund 10,7 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, von denen sich rund 5,7 Millionen bereits seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhielten. Der Anteil von Einbürgerungen im Inland im Verhältnis zu der seit mindestens zehn Jahren in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung befindet sich dauerhaft auf niedrigem Niveau; im Jahr 2021 lag er bei nur 2,45 Prozent. Auch im EU-Vergleich hat Deutschland eine besonders niedrige Einbürgerungsrate.

Dies zeige, dass nach wie vor ein bedeutender Teil der Menschen, die seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und längst fester Bestandteil der Gesellschaft seien, nicht gleichberechtigt demokratisch teilhaben und mitwirken könnten. Das Staatsangehörigkeitsrecht müsse daher modernisiert werden, um den Bedürfnissen vieler Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen Rechnung zu tragen,

Dazu gehörten vor allem Möglichkeiten zur schnelleren Einbürgerung. Sie seien ein weiterer Anreiz, sich schnell zu integrieren. Hierfür seien Aspekte wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Eingliederung, bürgerschaftliches Engagement und staatsbürgerliche Kenntnisse besonders wichtig, erläutert das Bundesinnenministerium.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums abrufbar.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern und für Heimat, Pressemitteilung vom 19. Mai 2023