NRW: Digitales Wohngeldprogramm gestartet – 192.000 Bescheide im ersten Lauf erstellt

März 2023

Allen 396 Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen steht schneller als geplant die neu programmierte Wohngeldsoftware zur Verfügung. Ursprünglich war der Start der Software für Anfang April 2023 vorgesehen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform des Bundes (Beschluss des Bundestags am 10. November 2022 und Bundesrat am 25. November 2022) waren IT-Anpassungen der Software durch den Landesbetrieb IT.NRW erforderlich. Mit der erfolgten Umstellung der Software können Neu- und Nachberechnungen erfolgen.

Haushalte, deren Wohngeldbewilligung in das Jahr 2023 hineinreicht, erhalten zum 15. März 2023 automatisiert eine Neuberechnung ihres Wohngeldanspruchs auf der Grundlage des neuen Wohngeldrechts und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die sich daraus ergebenden Nachzahlungen werden am 15. März 2023 ausgezahlt.

Aufgrund der Wohngeldreform ist die Anzahl der gestellten Wohngeldanträge deutlich gestiegen. Bis zum 7. März 2023 sind laut Digitalministerin Scharrenbach rund 30.600 Anträge über den Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen im Land Nordrhein-Westfalen gestellt worden, rund 465 Anträge pro Tag. Im Vergleich zu den Monaten September 2022 bis November 2022, in denen die Antragstellung bei rund 150 pro Tag lag, sind das mehr als dreimal so viele.

Seit dem 15. Dezember 2022 können Bürgerinnen und Bürger zudem über den Wohngeldrechner Nordrhein-Westfalen prüfen, ob sie einen Wohngeldanspruch nach neuem Recht haben und zugleich online einen Wohngeldantrag stellen. Im Januar 2023 haben rund 240.000 Menschen auf den Wohngeldrechner zugegriffen. Im Durchschnitt waren das pro Tag rund 8.000 Nutzerinnen und Nutzer. Neben Nordrhein-Westfalen nutzen noch sieben weitere Bundesländer den Wohngeldrechner NRW: Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Zum 1. Januar 2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz des Bundes in Kraft: Mit der bundesgesetzlichen Reform wird eine Verdreifachung der wohngeldberechtigten Haushalte erwartet. Damit könnte die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte in Nordrhein-Westfalen von rund 160.000 auf rund 480.000 Haushalte ansteigen.
Wer unverbindlich und schnell prüfen möchte, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann den "Wohngeldrechner" auf der Webseite des Ministeriums nutzen.

Quelle/Weitere Informationen: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 13. März 2023

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