Yves Müller
Rechtsanwalt, Fortbildungsreferent
Deutschland verfügt über Milliarden von Quadratmetern an Wohnraum- und Gewerbeimmobilienflächen. Etwa 4 Milliarden Quadratmeter entfallen auf die bundesweit insgesamt über 43 Millionen Wohnungen. 42 Prozent der deutschen Haushalte nutzen Wohneigentum (Destatis), die übrigen 58 Prozent sind Mieterhaushalte (vermietete Eigentumswohnungen eingeschlossen). Mit diesem Mietwohnungsbestand belegt Deutschland einen Spitzenplatz als Mieterland innerhalb der EU. Über die Hälfte der Bevölkerung lebt hierzulande zur Miete.
Zu den Flächen des Wohnungsbestandes kommen Millionen von Quadratmetern Gewerbeimmobilienflächen, wie etwa Büro-, Einzelhandel- oder Lager- und Logistikimmobilien. Allein Berlin und München verfügen beispielsweise über jeweils mehr als 22 Millionen Quadratmeter Bürofläche.
Die Bewirtschaftung und Verwaltung all dieser vermieteten Immobilien und der großen Zahl an Eigentumswohnungen ist die anspruchsvolle Aufgabe von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften, kommunalen Liegenschaftsverwaltungen und Einzelvermietern sowie Haus- und Immobilienverwaltungen, die als Verwaltungs-Dienstleister für Eigentümer tätig sind. Dabei sind zahlreiche praktische fachlich-technische Herausforderungen und vielfältige rechtliche Fragestellungen ebenso zu berücksichtigen, wie neue gesetzliche Regelungen und die ständige Fortentwicklung der Rechtsprechung.
Mit Hilfe unserer Weiterbildungen erwerben Sie das nötige Rüstzeug, um Ihre Aufgaben erfolgreich zu meistern. Unser ausdifferenzierten Fortbildungsprogramm für die Verwaltung von Wohnraum- und Gewerberaumimmobilien sowie zum WEG- und Mietrecht bietet Ihnen fundiertes Know-how und pragmatische Hilfestellungen für die tägliche Arbeitspraxis.
Der vhw bietet übrigens viele Veranstaltungen an, mit denen Sie die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erfüllen. Informationen hierzu finden Sie im Programmblatt entsprechender Fortbildungsveranstaltungen.
Unsere Fortbildungsveranstaltungen behandeln ein breites Spektrum an Themen aus den folgenden Bereichen:
Das Bundesministerium der Justiz hat 25. Oktober 2024 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn...
... weiterlesenDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 2024 Änderungen am Wohnungseigentums- und Mietrecht (Gesetzesbeschluss des Bundestages, BT Drs. 419/24) gebilligt, die...
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