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Die „Transparenzpflichtigkeit“ des Grundstückseigentums


Im Kontext des Immobilienmarktes und insbesondere der Innenentwicklung ist auf die Transparenz zu allen Bestandteilen des Immobilienmarktes abzuzielen und nicht nur die zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einem Zeitraum gehandelten Immobilien, sondern auch den vorhandenen Bestand (Grundstücke und deren Eigentümer). Hindernisse bestehen darin, die Bundesländer zu verpflichten, die von ihnen gehaltenen Daten aus dem Liegenschaftskataster auch an die Bundesebene zu leiten, ohne ihre Kompetenz für Datenerhebung und Aktualisierung der Informationen aus dem Liegenschaftskataster zu verlieren. Deshalb müssen Datenzugriffsregelungen „von unten nach oben”, „von oben nach unten” in Bezug auf ALKIS und Liegenschaftskataster (Bund-Länder), aber auch etwa in Bezug auf die Steuerbehörden (LANGUSTE) rechtlich zulässig und technisch implementierbar ausgestaltet sein.


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Details

  • Ausgabe: 5/2024
  • Jahr: 2024
  • Umfang: 4
  • Ort: Berlin

Autor:innen

  • Prof. Dr. Fabian Thiel

Nutzungsrechte

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