Vorstand

Prof. Dr. Jürgen Aring

Diplom-Geograph und Stadtplaner, Jahrgang 1961,
seit 2015 1. vhw-Vorstand

Nach dem Studium an den Universitäten Münster und Oslo arbeitete er viele Jahre in Forschungs- und Beratungsunternehmen zu Fragen von Wohnungsmarkt, Stadt- und Regionalentwicklung. 2002 machte er sich mit einem eigenen Büro selbständig. 2005 wurde er zum ordentlichen Professor für Stadt- und Regionalplanung an die Universität Kassel berufen. Nach einer weiteren Lehrtätigkeit an der TU Dortmund wechselte er 2014 zum vhw.

Vita Prof. Dr. Jürgen Aring
Ausgewählte Publikationen

Henning Dettleff

Betriebswirtschaftler und Bildungswissenschaftler, Jahrgang 1978, seit 2024 2. vhw-Vorstand
Er studierte Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Oldenburg, Groningen (Niederlande) und Växjö (Schweden), später berufsbegleitend auch Organisationsentwicklung an der TU Kaiserslautern sowie Bildungs- und Wissenschaftsmanagement an der Universität Oldenburg. Nach beruflichen Stationen an der Universität Oldenburg, bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und bei der Akkreditierungsagentur FIBAA wechselte er 2015 zum vhw. Seit 1. Januar 2024 ist er vhw-Vorstand.

Vita Henning Dettleff

 


Auf der Mitgliederversammlung am 19. Oktober 2023 wurde auf Vorschlag des Verbandrats Prof. Dr. Jürgen Aring für eine dritte Amtszeit erneut zum vhw-Vorstand gewählt. Henning Dettleff, seit 2015 Bereichleiter vhw-Fortbildung und bereits seit zwei Jahren Stellvertreter des Vorstandes, wurde ebenfalls auf Vorschlag des Verbandsrats in der Mitgliederversammlung einstimmig zum zweiten Vorstand ab Januar 2024 gewählt. Damit wird der Bundesverband erstmals ab 2024 als Doppelspitze geführt.


Der Vorstand (§ 12 der Satzung)

Laut § 12 Abs. 3 der Satzung führt der Vorstand die Geschäfte des Verbandes im Rahmen der Beschlüsse der Verbandsorgane. Er leitet die Geschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter der in ihr tätigen Dienstkräfte sowie der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der regionalen Ge­schäftsstel­len.

Ihm obliegt insbesondere:

  1. die Verwaltung des Verbandsvermögens und die laufende Geschäftsführung des Verbandes im Rahmen der Richtlinien des Verbandsrates,
  2. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung, 
  3. die Vorbereitung der Beratungen und die Durchführung der Beschlüsse der Verbandsorgane und sonstigen Ein­richtun­gen,
  4. die Aufstellung des Jahresabschlusses gemeinsam mit dem Verbandsrat,
  5. die Aufstellung des Wirtschaftsplans, 
  6. die Aufstellung des Arbeitsplans, 
  7. der Vorschlag für die Berufung eines wissenschaftlichen Beirates und der Arbeitsgruppen sowie die Betreuung dieser Einrichtung, 
  8. die Bestellung der Geschäftsführerinnen oder der Geschäftsführer der regionalen Geschäftsstellen, 
  9. die Beratung und Betreuung der regionalen Geschäftsstellen sowie
  10. die Herausgabe oder Schriftleitung der Veröffentlichungen des Verbandes.