Es erwarten Sie Updates zu BauGB-Novelle 2026, "Bau-Turbo", Windenergie in der Bauleitplanung u.v.m. Diskutieren Sie Ihre Praxisfragen mit Expert/innen.
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Entwurf zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts verabschiedet. Das "Baugesetzbuch-Upgrade" soll Planungsverfahren beschleunigen, den Wohnungsbau rechtlich priorisieren und Kommunen wirksamere Instrumente gegen verwahrloste Immobilien an die Hand geben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält § 16 Absatz 1 (öffnet externe Seite) des Bundeswehr-Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes für verfassungswidrig. Die Vorschrift schließt es aus, dass unterlegene Bieter den Zuschlag gerichtlich aufhalten können, sobald die Vergabekammer die angegriffene Vergabeentscheidung im Nachprüfverfahren bestätigt hat. Nach Auffassung des Gerichts verkürzt dies den Rechtsschutz unterlegener Bieter in verfassungswidriger Weise. Das OLG hat die Frage daher dem
Bundesebene,
Baden-Württemberg,
Bodenrecht und Immobilienbewertung
Der Bundesfinanzhof hat am 20. Mai 2026 in zwei Grundsatzverfahren entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg verfassungskonform ist. Die Richter wiesen damit Klagen gegen das seit 2025 geltende Bodenwertmodell zurück, das ausschließlich den Grundstückswert ohne Gebäude berücksichtigt.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Quelle: Bundesgesetzblatt vom 18. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137, Link öffnet externes Fenster)
Zwei Windenergieanlagen (WEA) im Vogelschutzgebiet "Westerwald" dürfen zunächst nicht errichtet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz am 16. April 2026 (Az.:1 C 10027/25.OVG).
Der Kläger, eine nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigung, hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlagen geklagt und geltend gemacht, die Genehmigungsbehörde habe das Vorhaben nicht ausreichend auf seine Verträglichkeit mit dem
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wurde am 30. April 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 119, Link öffnet in neuem Fenster) verkündet und ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro
Schleswig-Holstein / Hamburg,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die Freie und Hansestadt Hamburg reformiert ihr Vergabegesetz, das hat der Senat am 31. März beschlossen. Erstmals soll eine echte Tariftreue-Regelung im Landes-Vergaberecht fest verankert werden, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und die Tarifbindung zu stärken. Von den geplanten Änderungen des Hamburgischen Vergabegesetzes sollen Unternehmen, deren Beschäftigte und die städtischen Beschaffungsstellen gleichermaßen profitieren.
Bundesebene,
Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien
Die Bundesregierung hat am 29. April 2026 den Gesetzentwurf "Mietrecht II" verabschiedet. Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegte Reform zielt darauf ab, den Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten substanziell zu stärken und gleichzeitig Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu schaffen.
"Mietrecht II" bildet den zweiten Teil eines umfassenderen Reformpakets. Zuvor wurde bereits die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Das
Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 21. April 2026 einen Gesetzentwurf zur Tarifentgeltsicherung bei öffentlichen Vergaben beschlossen. Künftig sollen nur noch Unternehmen Landesaufträge erhalten, die sich zur Zahlung branchenüblicher Tarifentgelte verpflichten. Das Gesetz soll Lohndumping verhindern, tarifgebundene Betriebe stärken und gleichzeitig durch digitale Prozesse bürokratiearm umgesetzt werden.
Die sogenannte Verpflichtung von Personen, die für die öffentliche Verwaltung tätig sind, ohne Beamte oder andere Amtsträger zu sein, soll zukünftig auch online möglich sein. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett am 15. April 2026 beschlossen hat. Bisher ist hierfür ein Präsenztermin erforderlich.
Bedienstete der öffentlichen Verwaltung unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit bestimmten gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. bei der