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Der Bundesverband wird von seinen Mitgliedern getragen. Mitglieder des Verbandes können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personengemeinschaften (korporative Mitglieder) werden, die an der Erfüllung der Aufgaben und an den Zielen des Verbandes mitwirken wollen.
Andere Personengemeinschaften und natürliche Personen, soweit sie nicht dem Verbandsrat oder dem Kuratorium angehören, können als förderndes Mitglied (Förderer) aufgenommen werden. Eine Übersicht der Mitgliederstruktur weist die nachstehende Grafik aus.
Dem Verband gehören zum 30. Juni 2023 2.217 Mitglieder an.
Gemäß unserer Satzung § 4 in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom
1. Oktober 1991 in Berlin, letztmalig geändert durch den Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personengemeinschaften (korporative Mitglieder) Mitglieder des Verbandes werden, die an der Erfüllung der Aufgaben und an den Zielen des Verbandes mitwirken wollen.
Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung vom 24. September 2003 auf Vorschlag des Vorstandes die folgende Beitragsordnung nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung vom 1. Oktober 1991 erlassen.Beitragsordnung des vhw