Mitglieder

Mitgliederstruktur

Der Bundesverband wird von seinen Mitgliedern getragen. Mitglieder des Verbandes können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personengemeinschaften (korporative Mitglieder) werden, die an der Erfüllung der Aufgaben und an den Zielen des Verbandes mitwirken wollen.

Andere Personengemeinschaften und natürliche Personen, soweit sie nicht dem Verbandsrat oder dem Kuratorium angehören, können als förderndes Mitglied (Förderer) aufgenommen werden. Eine Übersicht der Mitgliederstruktur weist die nachstehende Grafik aus.

Dem Verband gehören zum 30. Juni 2023 2.217 Mitglieder an.


Vorteile einer vhw-Mitgliedschaft

  • vhw-Mitglieder-Rabatt für Fachveranstaltungen in der  Fortbildung
  • Information über aktuelle  Fachliteratur Fortbildung und Publikationen der Forschung z. B. werkSTÄDTE
  • Freier Bezug des wissenschaftlichen Verbandsorgans  Forum Wohnen und Stadtentwicklung
  • Mitglied bei einem innovativen Bildungsanbieter zu sein, der viele Fortbildungs-Leuchttürme in Präsenz, hybrid oder digital – u. a. die Baurechts- und Beitragstage, Vergabeforen, Zertifikats-Lehrgänge und die jährliche Bundesrichtertagung zum Städtebaurecht – anbietet.
  • Mitglied bei einem unabhängigen und gemeinnützigen Verband zu sein, dessen Forschungsbereich mit seiner Arbeit  Brücken zwischen Theorie und Praxis baut und dazu zentrale Zukunftsfragen des gemeinschaftlichen Zusammenhalts in vielfältig werdenden Städten und Quartieren in den Blick nimmt.

Informationen zur Mitgliedschaft

Gemäß unserer Satzung § 4 in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom
1. Oktober 1991 in Berlin, letztmalig geändert durch den Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 17. September 2008 können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie sonstige Personengemeinschaften (korporative Mitglieder) Mitglieder des Verbandes werden, die an der Erfüllung der Aufgaben und an den Zielen des Verbandes mitwirken wollen.

Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung vom 19. Oktober 2023 auf Vorschlag des Vorstandes und des Verbandsrates die folgende Beitragsordnung, gültig ab 1. Januar 2024, erlassen.

Beitragsordnung