in der Fassung des Beschlusses der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 30. September 2009 in Frankfurt am Main.
Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung vom 24. September 2003 auf Vorschlag des Vorstandes die folgende Beitragsordnung nach § 8 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung vom 1. Oktober 1991 erlassen.
Warum wir für eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik eine andere Bodenpolitik brauchen.
Bodenpolitische Agenda 2020-2030
Dem Leitbild Bürgergesellschaft verpflichtet! In der Roadmap 2011 wurden die Handlungsleitlinien der nächsten Jahre beschrieben.
Mit der Satzungsänderung in 2009 wurde ein neues, auf die Bürgergesellschaft ausgerichtetets Leitbild formuliert, das der künftigen Verbandspolitik eine neue Orientierung gab.