Neuausrichtung der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin – der Mietenvolksentscheid 2015 als erster Schritt
Im Jahr 2015 hatten sich viele Menschen beim Berliner Mietenvolksentscheid durch ihre Unterschrift dafür eingesetzt, dass die landeseigenen Wohnungsunternehmen Berlins (LWU) durch eine Umwandlung in Anstalten öffentlichen Rechts sich mehr ihren sozialen Aufgaben als öffentliche Unternehmen widmen. Aufgrund der großen Resonanz der ersten Stufe des Volksbegehrens bot der Senat von Berlin der Initiative Mietenvolksentscheid Verhandlungen über die Ziele des Volksbegehrens an. Daraus entstand ein an den Ideen der Initiative angelehntes Wohnraumversorgungsgesetz mit dem „Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung“ (WUAusrStärkG BE) als Artikel 2 des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin (WoVG). Allerdings konnte die Umwandlung der LWU in Anstalten nicht umgesetzt werden, daher sind die sechs Unternehmen weiterhin als Kapitalgesellschaften, drei GmbHs und drei AGs, organisiert. Trotzdem wurden einige wichtige Änderung der Unternehmenspraxis durchgesetzt.
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Details
- Ausgabe: 4/2022
- Jahr: 2022
- Umfang: 5
- Ort: Berlin
Autor:innen
- Jan Kuhnert
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