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Vergabe- und Bauvertragsrecht

Änderung der Wertgrenzen für Bauleistungen nach § 3a VOB/A ab 1. Januar 2026

22. Dez., 2025
Eine großflächige Baustelle mit Baukränen, Maschinen und Arbeiten im urbanen Umfeld.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 16. Dezember 2025 die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) beschlossenen Änderungen der Wertgrenzen für Bauleistungen nach § 3a VOB/A bekannt gegeben.

Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Wertgrenzen (jeweils ohne Umsatzsteuer): 

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb: einheitlich 150.000 Euro. Die Differenzierung zwischen Ausbaugewerken (ohne Energie- und Gebäudetechnik), Landschaftsbau und Straßenausstattung, Tief-, Verkehrswege- und Ingenieurbau sowie allen übrigen Gewerken entfällt.
  • Freihändige Vergabe: 100.000 Euro statt bisher 10.000 Euro
  • Direktauftrag: 50.000 Euro statt bisher 3.000 Euro

Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger – BAnz AT 16.12.2025 B7

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