
In Migrationsfragen souverän und kompetent handeln
Ausländerbehörden, Aufnahmebehörden und kommunale Sozialverwaltungen bearbeiten täglich Fälle, die hohes Fachwissen, Sensibilität und Rechtssicherheit erfordern: von Aufenthaltsrecht und Asylverfahren über Familiennachzug bis zu Einbürgerung und Freizügigkeit. Gleichzeitig entwickeln sich Rechtsprechung und Gesetzgebung im Migrationsrecht stetig weiter.
Unsere Fortbildungen zu AufenthG, AsylbLG, Einbürgerungsrecht und Freizügigkeitsrecht vermitteln aktuelles Recht praxisnah und liefern klare Leitplanken für komplexe Entscheidungssituationen. Sie trainieren die sichere Fallbearbeitung und entwickeln Lösungsansätze für eine gelingende Integrationsarbeit. Dozierende aus Ausländerbehörden, Justiz und Verwaltungspraxis antworten aus dem Hier und Jetzt.
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Unsere erfahrenen Fortbildungsreferentinnen und -referenten kennen die aktuellen Trends und rechtlichen Entwicklungen. Sie beantworten Ihre Fragen zu Inhalten und Veranstaltungskonzepten – und helfen Ihnen, die passende Fortbildung zu Migration, Asyl- und Ausländerrecht zu finden.
