
Diskutieren, vernetzen, weiterkommen
Rechtsentwicklungen einordnen, Fachfragen direkt klären, Netzwerke ausbauen – das gelingt im persönlichen Gespräch am effektivsten. vhw-Tagungen und -Foren schaffen genau diesen Raum: für Fachkräfte in Kommunen, die nicht nur informiert werden wollen, sondern miteinander diskutieren, hinterfragen und weiterdenken möchten.
Ausgewiesene Fachleute – darunter Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte – stellen aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetzgebung vor und beantworten Ihre Praxisfragen. Seit vielen Jahren stehen unsere Tagungen und Foren für fachliche Tiefe, hochkarätige Referentinnen und Referenten sowie persönliche Betreuung vor Ort.
Beliebte Tagungen und Foren
Tagungs-Highlights
Von Hamburg über Dresden bis Waren/Müritz – unsere regionalen Jahrestagungen bringen Fachkräfte aus Kommunen, Verwaltung und Planungsbüros zusammen. Aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetzgebung werden kompakt vorgestellt – mit intensivem Erfahrungsaustausch unter Kolleginnen und Kollegen aus der Region.
vhw-Bundesrichtertagung zum Städtebaurecht am 30. November 2026
Vor Ort und per Live-Zuschaltung: Entscheidungen des BVerwG aus erster Hand. Diskutieren Sie mit!
Alle Infos & Buchung
Das spricht für unsere Tagungen und Foren
- Rechtsprechung aus erster Hand Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts stellen aktuelle Urteile vor.
- Neue Gesetzgebung im Fokus Gesetzesänderungen auf Bund- und Länderebene eingeordnet und auf Ihre Verwaltungspraxis übertragen.
- Diskutieren und vernetzen Fachlicher Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus Kommunen bundesweit – für neue Perspektiven und wertvolle Kontakte.
- Rundum gut betreut Hochwertige Tagungshäuser, persönliche Betreuung durch vhw-Mitarbeitende und Rahmenprogramm inklusive.
vhw-Tagungen – Häufig gestellte Fragen | FAQ
Wie melde ich mich an?
Wie kann ich mich zu einer Präsenzveranstaltung anmelden?
Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt ganz einfach über die Online-Buchung des ausgewählten Themas auf unserer Webseite.
Wie sehe ich, ob bei einer Präsenzveranstaltung noch Plätze frei sind?
Solange eine Veranstaltung auf unserer Webseite buchbar ist, sind noch Plätze verfügbar. Bei ausgebuchten Veranstaltungen können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen – unser Kundenservice meldet sich, sobald ein Platz frei wird.
Was sollte ich zu den Teilnahmegebühren wissen?
Wann muss ich die Teilnahmegebühren bezahlen?
Die Rechnung wird am ersten Veranstaltungstag elektronisch versandt und ist 10 Tage später fällig.
Kann ich die Teilnahmegebühr in Raten bezahlen?
Falls eine Ratenzahlung möglich ist, sind Höhe und Fälligkeit der Raten in der Veranstaltungs- oder Lehrgangsbeschreibung angegeben. Per SEPA-Lastschriftmandat können die Raten automatisch abgebucht werden.
Was ist in der Teilnahmegebühr bei Tagungen enthalten?
Die Teilnahmegebühr umfasst eine Materialsammlung, das Mittagessen sowie Getränke, Kaffee und Tee in den Pausen. Kosten für Übernachtung, Abendessen oder Frühstück sind nicht enthalten.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Nach dem Besuch einer Tagung und bei Eintrag in die Anwesenheitsliste erhalten Sie von der Seminarbetreuung vor Ort Ihre Teilnahmebescheinigung. Diese enthält die absolvierten Zeitstunden sowie – sofern zutreffend – den Vermerk zur Anerkennung als Pflichtfortbildung.
Ist eine Tagung zur Pflichtfortbildung geeignet?
Ob eine vhw-Veranstaltung als Pflichtfortbildung bei Kammern oder Berufsverbänden anerkannt wird, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Bei Fragen zur Anerkennungsfähigkeit unterstützen wir Sie gerne. Bitte beachten Sie, dass einzelne Kammern einen Vorlauf von bis zu sieben Wochen vor dem Veranstaltungstermin benötigen.
Werde ich über Programmänderungen oder Absagen informiert?
Wir behalten uns Programmänderungen, Dozenten- oder Ortswechsel vor, um flexibel auf kurzfristige Änderungen reagieren zu können. Über wesentliche Änderungen informieren wir Sie zeitnah, über kleinere Anpassungen (z. B. Dozierendenwechsel, Ablaufänderungen, Ortsverlagerungen) spätestens zu Veranstaltungsbeginn.
Da unsere Veranstaltungen für eine Mindestteilnehmerzahl kalkuliert sind, behalten wir uns bei zu geringer Nachfrage eine Absage vor. Müssen wir eine Veranstaltung absagen und können keine Ersatzveranstaltung anbieten, erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr vollständig.
Ist ein Teilnehmertausch möglich, wenn ich bzw. die von mir angemeldete Person die Tagung nicht besuchen kann?
Ein Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn in Textform bei unserem Kundenservice an kundenservicevhw.de oder beim Seminarbetreuer zu melden und ohne zusätzliche Kosten möglich.
Geht bis einen Tag vor der Veranstaltung keine Abmeldung oder Stornierung ein oder nimmt kein Teilnehmer oder ein Teilnehmer nur zeitweise an der Veranstaltung teil, ist die Teilnahmegebühr weiterhin fällig.
Wie kann ich meine Anmeldung/Buchung stornieren? Werden Stornogebühren fällig?
Für Abmeldungen oder Stornierungen einer oder mehrerer Anmeldungen, die bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform zugehen, fallen keine Stornogebühren an. Erfolgt die Abmeldung/Stornierung später, werden 50 % der Teilnahmegebühr, maximal jedoch 500 Euro pro gebuchtem Teilnehmer, fällig. Geht bis einen Tag vor der Veranstaltung keine Abmeldung oder Stornierung ein, ist die Teilnahmegebühr weiterhin fällig.
Ihre Abmeldung/Stornierung richten Sie bitte an kundenservicevhw "«@&.de.


