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Vergabe- und Bauvertragsrecht

Baden-Württemberg: Erhöhung der Wertgrenzen im kommunalen Bereich ab 1. Januar 2025

8. Jan., 2025
Eine Person hält einen Stempel mit der Aufschrift „Auftrag“ in der Hand.

Das baden-württembergische Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet, welche die Vergabe von Aufträgen durch kommunale Auftraggeber im Unterschwellenbereich regelt. Seit 1. Januar 2025 gelten für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe eine Wertgrenze von 221.000 Euro, für Direktaufträge eine Wertgrenze von 100.000 Euro.

Quelle/Weitere Informationen: Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg vom 30. Dezember 2024, S. 824


Baden-Württemberg: Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge im kommunalen Bereich geplant

November 2024: Zum 1. Oktober 2024 hatte die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe öffentlicher Aufträge refomiertund dabei die Wertgrenzen für Behörden, Betriebe und Einrichtungen des Landes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich auf 100.000 Euro deutlich erhöht (VwV Beschaffung vom 23. Juli 2024) . Aktuell überarbeitet das Innenministerium nun auch die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV). Direktaufträge sollen auch für Vergabestellen der Kommunen künftig bis zu einem Wert von 100.000 Euro sowohl für Liefer- und Dienstleistungen als auch für Bauvergaben möglich sein. Bisher gilt für Kommunen für Direktaufträge eine Wertgrenze von 10.000 Euro.

Quelle/Weitere Informationen: Staatsanzeiger Baden-Württemberg vom 27. November 2024

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