
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es trat am 30. Oktober 2025 in Kraft.
Bundesländer billigen "Bau-Turbo"
Oktober 2025: Der "Bau-Turbo" hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert (BR-Beschluss, Drs. 546/25). Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Der Bundestag hatte am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (BT Drs. 21/781 neu) gebilligt.
Abweichungen vom Bauplanungsrecht möglich
Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.
Drei-Monats-Frist für Zustimmung
Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.
Erleichterungen für militärische Bauvorhaben
Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.
Inkrafttreten
Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 17. Oktober 2025
Bundestag verabschiedet "Bau-Turbo"
Oktober 2025: Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am 9. Oktober 2025 den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BT Drs. 21/781 neu) gebilligt. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hatte an dem sogenannten "Bau-Turbo"-Gesetz noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen (BT Drs. 21/2109).
Gegen das Gesetz stimmten die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zu dem Gesetz hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen der Regelung (BT Drs. 21/2110) abgegeben.
Der Gesetzentwurf wurde kontrovers diskutiert, wobei die Regierungsparteien die Chancen für schnelleren Wohnungsbau betonten, während Vertreter der Oppositionsparteien die Wirkungen des Gesetzes negativ bewerteten:
- AfD: Gesetz sei wirkungslos angesichts steigender Baukosten
- Die Linke: Regelungen verschärften die Wohnungs- und Baukrise
- Bündnis 90/Die Grünen: Steigende Mieten, Bodenspekulation, Zersiedlung und Verlust von Ackerflächen seien zu befürchten.
Am 17. Oktober 2025 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung. Die Ländervertreter entscheiden, ob sie das Gesetz billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Quelle/Weitere Informationen: Dokumentation des Bundestags zum Gesetzgebungsverfahren vom 9. Oktober 2025 / Bundesrat KOMPAKT vom 10. Oktober 2025
Bauausschuss im Bundestag beschließt den "Bau-Turbo" – Entscheidung des Bundestags am 9. Oktober 2025
Oktober 2025: Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am 8. Oktober 2025 den sogenannten Bau-Turbo beschlossen. Für den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BT Drs. 21/781 neu) stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke den zuvor noch von der Koalitionsmehrheit in mehreren Punkten geänderten Entwurf ablehnten. Mehrere Änderungs- und Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.
Der Bundestag entscheidet am Donnerstag, den 9. Oktober 2025 über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Darüber hinaus liegt zu dem Tagesordnungspunkt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT Drs. 21/1084) vor. Dazu wird den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses über die finanziellen Auswirkungen der Regelung vorliegen.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) und Ankündigung des Bundestags zum Gesetzgebungsverfahren vom 8. Oktober 2025