
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) wurde am 30. April 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 119) verkündet und ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig, wenn sie öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes ausführen, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Gesetz soll für öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert in Höhe von 50.000 Euro gelten.
Quelle/ Weitere Informationen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung vom 30. April 2026
Bundesrat stimmt Bundestariftreuegesetz zu – öffentliche Aufträge künftig nur bei Tarifbindung
März 2026: Die Länder haben am 27. März 2026 dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) zugestimmt (Beschluss, BR-Drs. 115/26). Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Dies hätte Wettbewerbsverzerrungen zur Folge, heißt es in der Gesetzesbegründung. Mit dem Tariftreuegesetz werde der Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen auf eine faire Grundlage gestellt. Spiegelbildlich entfielen für bislang nicht tarifgebundene Arbeitgeber wirtschaftliche Anreize, von einer Tarifbindung abzusehen.
Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem ganz außen vor.
Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden kann.
Das Gesetz tritt zum überwiegenden Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 27. März 2026
Bundestag verabschiedet erstes Bundestariftreuegesetz
Februar 2026: Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2026, den Weg für das erste Bundes-Tariftreuegesetz (BT Drs. 21/1941) frei gemacht. Damit müssen Unternehmen, die Aufträge des Bundes ausführen, ihren Arbeitnehmern tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Das Parlament stimmte auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf "zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes" zu.
Quelle/Weitere Informationen: Deutscher Bundestag, Meldung vom 26. Februar 2026