
Einsparungen zum 1. Januar 2027 geplant
Die Bundesregierung plant eine Neuordnung des Wohngeldes zum 1. Januar 2027, die erhebliche Einsparungen vorsieht. Begründet werden die Sparmaßnahmen mit der notwendigen Haushaltskonsolidierung zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und Stärkung der Resilienz Deutschlands.
Kernpunkte der geplanten Reform
Der Gesetzentwurf sieht drei zentrale Änderungen vor:
- Aussetzen der Wohngeldfortschreibung: Die geplante Erhöhung entfällt
- Halbierung der Heizkostenkomponente: Deutliche Reduktion der Heizunterstützung
- Modifizierte Berechnungsformel: Anpassung der Wohngeldberechnung
Weniger Bürokratie für alle Beteiligte
Um die Belastungen zu kompensieren, sieht der Entwurf umfangreiche Vereinfachungen vor:
- Stärkere Nutzung von Pauschalen statt Einzelfallberechnungen
- Kontogebundene Auszahlung des Wohngeldes
- Vereinfachte Nachweise für Freibeträge (Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit)
- Reduzierter Prüfaufwand bei Wechselmodellen (gemeinsame Kinderbetreuung)
Bedenken der Länder
Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 25. September 2026 kritisch bewertet und warnt vor unbeabsichtigten Folgekosten für Kommunen. Die Bundesländer befürchten, dass die Wohngeldkürzungen einkommensschwache Haushalte erheblich belasten würden. Besonders kritisch sehen sie das Risiko einer Verschiebung von Wohngeldempfängern in die nachgelagerten Sicherungssysteme: Mehr Haushalte könnten auf Grundsicherung und Sozialhilfe angewiesen sein, was letztlich zu höheren Kosten für die Kommunen in den nachgelagerten sozialen Sicherungssystemen führe – ein Effekt, den die Einsparungen beim Wohngeld konterkarieren könnte.
Weiteres Verfahren
Nach der Stellungnahme des Bundesrats kann sich die Bundesregierung äußern. Anschließend berät der Bundestag den Entwurf. Eine erneute Bundesratsbefassung folgt nach der Verabschiedung durch den Bundestag.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesrat KOMPAKT vom 25. September 2026