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Vergabe- und Bauvertragsrecht

Nordrhein-Westfalen erhöht Wertgrenzen für Landesbehörden

9. Feb., 2026
Die Flagge des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen als Symbol der regionalen Identität und staatlichen Zugehörigkeit.

Zum 1. Februar 2026 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Wertgrenzen für Direktvergaben der Landesbehörden und -einrichtungen angehoben. Die Änderungen werden vorläufig im Erlasswege vorgezogen und entsprechen inhaltlich der künftigen Fassung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO NRW.

Seit dem 1. Februar 2026 gelten folgende Wertgrenzen für Direktaufträge der Landesbehörden: 

  • Liefer- und Dienstleistungen: 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
  • Bauleistungen: 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)

Quelle/Weitere Informationen: www.vergabe.nrw.de  / Vergabegrundsätze Land NRW ab 01.02.2026(Erlass, PDF)

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