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Verkehrsplanung und Straßenrecht

Saubere Straßenfahrzeuge: Neue Mindestquoten für kommunale Beschaffung seit 1. Januar 2026

5. Jan., 2026
Ein moderner Elektrobus im Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr als Beispiel für emissionsarme Mobilität.

Zum 1. Januar 2026 ist die zweite Stufe des Saubere‑Fahrzeuge‑Beschaffungs‑Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) in Kraft getreten – mit deutlich verschärften Quoten im Referenzzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2030 für Pkw, Nutzfahrzeuge und insbesondere Busse im ÖPNV.

Das SaubFahrzeugBeschG setzt die EU‑Clean‑Vehicles‑Directive in deutsches Recht um und verpflichtet öffentliche Auftraggeber seit 2021 zur schrittweisen Umstellung ihrer Flotten auf emissionsarme bzw. -freie Antriebe, sodass Neubeschaffungen künftig noch stärker auf klimafreundliche Technologien ausgerichtet werden müssen.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz)

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