
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 30. Juni 2026 einen Referentenentwurf zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)vorgelegt. Das Reformvorhaben zielt auf eine substanzielle Entbürokratisierung des öffentlichen Auftragswesens unterhalb der EU-Schwellenwerte ab.
Kernpunkte der geplanten Reform
Der Entwurf sieht eine Straffung des Regelwerks vor:
- Reduktion von 54 auf 24 Paragrafen — eine Halbierung des normativen Umfangs
- Deutliche Beschleunigung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber
- Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda, die Bundeskanzler und Länderregierungschefs am 4. Dezember 2025 gemeinsam vereinbart hatten
Politischer Kontext
Die Reform folgt einem expliziten Auftrag der Föderalen Modernisierungsagenda – einem Bund-Länder-Beschluss, der auf eine umfassende Verwaltungsmodernisierung in Deutschland abzielt. Die UVgO-Novelle ist damit eingebettet in eine breitere politische Initiative zur Steigerung der staatlichen Handlungsfähigkeit und Investitionsgeschwindigkeit.
Konsultationsverfahren
Interessierte Verbände, Unternehmen und Fachkreise können bis zum 28. August 2026 Stellungnahmen einreichen.
Ergänzende Hintergrundinformationen zu den Änderungen gegenüber der geltenden UVgO sind in den offiziellen Erläuterungen zum Entwurf dokumentiert.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Pressemitteilung vom 30. Juni 2026