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Vergabe- und Bauvertragsrecht

Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft

21. Mai, 2026
Zwei Personen besiegeln eine vertragliche Einigung mit einem Handschlag als Symbol für Geschäftsabschluss und Vertrauen.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 12. Mai 2026 wurde am 18. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: Bundesgesetzblatt vom 18. Mai 2026 | BGBl. 2026 I Nr. 137


Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu

Mai 2026: Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 dem Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge zugestimmt (BR Drs. 225/26, Beschluss). Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft, voraussichtlich also am 1. Juli 2026.
Quelle: Bundesrat KOMPAKT vom 8. Mai 2026


Bundestag verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz

April 2026: Am 23. April 2026 hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung bereits im August 2025 vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/5525) angenommen.

Durch einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf vor allem durch Maßnahmen zur Förderung des Mittelstands ergänzt. Bei der Auftragsvergabe sind nun „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“. Außerdem sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Sollte der Bundesrat noch in diesem Quartal dem Gesetz zustimmen, könnte das Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Quelle: Deutscher Bundstag, Dokumente zur Gesetzgebung, Stand: 23. April 2026

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