
Änderungen in GWB und VgV auf Bauvergaberecht übertragen
Am 24. August 2026 sind die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A (Stand 22.07.2026) im Bundesanzeiger erschienen (BAnz AT 24.08.2026 B6). Grund für die Neufassung ist das am 1. Juli 2026 in Kraft getretene Vergabebeschleunigungsgesetz, dessen umfangreiche Änderungen in GWB und VgV nun auf das Bauvergaberecht übertragen wurden. Mit Änderung der Verweise in § 2 VgV und § 2 VSVgV sind Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2026 seit dem 08.09.2026 anzuwenden.
Quelle/Weitere Informationen: Bundesanzeiger vom 24. August 2026 B6 (PDF)