
Vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Gemeinden
Der Bundesrat sieht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes (BT Drs. 21/6587) noch Nachbesserungsbedarf – insbesondere bei der Datenerhebung und -verarbeitung, die für Kommunen praktikabler gestaltet werden soll. In seiner als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme (BT Drs. 21/7821) verlangt die Länderkammer „eine flächendeckende, standardisierte und datenschutzkonforme Gebäudedatenbank“. Der Entwurf selbst sieht vor, die Wärmeplanung für kleinere Gemeinden mit bis zu 15.000 Einwohnern zu vereinfachen und so bürokratischen wie finanziellen Aufwand zu reduzieren.
Unnötige Doppelstrukturen bei Datenbanken
Aus Sicht des Bundesrats kann die Wärmewende im Gebäudesektor ohne eine national einheitliche Datengrundlage nicht gelingen. Die derzeit fragmentierte Datenlage sowie fehlende rechtliche Grundlagen erschwerten die Umsetzung erheblich. Zudem entstünden durch parallele Datenbanken – etwa infolge der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD), der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und des Wärmeplanungsgesetzes selbst – unnötige Doppelstrukturen und vermeidbare Kosten für Kommunen, Länder und Bund.
Bund soll rechtliche Grundlagen schaffen
Die Länderkammer dringt daher darauf, dass der Bund die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine einheitliche, systemoffene Datenbank schafft, die zugleich der EPBD- und EED-Umsetzung, dem Vollzug des Wärmeplanungsgesetzes sowie dem gebäudebezogenen Energierecht insgesamt dienen könnte. Mehrere isolierte Datenbanken seien im Interesse einer zügigen Umsetzung und effizienten Ressourcennutzung zu vermeiden.
Bundesregierung setzt auf dezentrale Lösungen
Die Bundesregierung widerspricht dieser Einschätzung. Angesichts der hohen und sehr unterschiedlichen Anforderungen an die jeweiligen Datenbanken sei eine große, integrierte Lösung weder die effizienteste noch die sicherste Option. Zielführender sei es, die einzelnen – in ihrer Komplexität beherrschbaren – Datenbanken über Schnittstellen miteinander zu verzahnen, um einen effizienten Datenaustausch zu gewährleisten und Doppelstrukturen dennoch zu vermeiden.
Quelle/Weitere Informationen: Heute im Bundestag (hib) vom 3. September 2026