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Besonderes Städtebaurecht
Öffentliches Baurecht

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme - Rechts- und Praxisfragen

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Über diese Fortbildung

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach §§ 136 ff. BauGB ist das Herzstück des Besonderen Städtebaurechts. Sie kommt zum Einsatz, wo immer flächenbezogene städtebauliche Missstände in Bezug auf die Substanz der baulichen Anlagen oder deren Funktion durch gezielte, einheitliche Steuerung seitens der Gemeinde behoben werden sollen.Sie werden durch die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ablaufs einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme geführt – vom Beschluss über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen über die sanierungsrechtliche Genehmigung bis hin zur Aufhebung der Sanierungssatzung bzw. der Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge. Anhand von Praxisbeispielen und Rechtsprechung wird erläutert, wie jeder Verfahrensschritt rechtssicher zu gestalten ist.Eigene Fragen können eingereicht werden.

Überblick & Details

Lernziele
  • Städtebauliche Missstände erkennen und Bericht für den Abschluss vorbereitender Untersuchungen erstellen
  • Sanierungssatzung einschließlich Geltungsbereich und Sanierungszielen vorbereiten
  • Ordnungsmaßnahmen kennen
  • Sanierungsrechtliche Genehmigung nach §§ 144, 145 BauGB erteilen oder versagen können
  • Sanierungsrechtliches Vorkaufsrecht kennen
  • Sanierungssatzung aufheben
  • Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge kennen
Für wen ist diese Fortbildung?
Das Webinar richtet sich an alle, die mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beruflich in Berührung kommen und sich mit diesem Instrument auskennen müssen, also Beschäftigte in den Verwaltungen, Vertreter von Planungsbüros und städtebaulichen Sanierungsträgern, Stadtplaner, Ratsmitglieder, Grundstückseigentümer sowie Rechtsanwälte.
Technische Voraussetzungen

Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting. Sie haben drei Möglichkeiten zur Teilnahme:

App (empfohlen): Laden Sie nach Anklicken des Zugangslinks die Datei webex.exe herunter – voller Funktionsumfang.
Browser: Ohne Installation, aktuelle Version von Chrome, Firefox, Edge oder Safari.
Mobil: Webex-App für Android oder iOS.

[Video-Leitfaden]|   [Zum Testraum]

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie vhw.webex.com durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Der Kurs findet auf dem vhw Campus statt. Sie erhalten nach Buchung einen persönlichen Zugangslink.

Internet: Stabile Verbindung (mind. 16 Mbit/s)
Gerät: PC, Laptop, Tablet oder Smartphone
Ton: Kopfhörer oder Lautsprecher
Browser: Aktuelle Version von Chrome, Firefox, Edge oder Safari

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie campus.vhw.de durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Webinar-Termine – Cisco Webex Meeting

Teilnahme: App (empfohlen), Browser oder Mobil-App
Technik: Stabile Internetverbindung, Mikrofon und Kamera

[Video-Leitfaden] |   [Zum Testraum]

Digitale Selbsttests

Internet: Stabile Verbindung (mind. 16 Mbit/s)
Gerät: PC, Laptop, Tablet oder Smartphone
Ton: Kopfhörer oder Lautsprecher
Browser: Aktuelle Version von Chrome, Firefox, Edge oder Safari

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie vhw.webex.com durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Methodik & Lernformat

Abwechslungsreich: Interaktive Medien, Audios und Videos
Flexibel: Lerntempo und Zeitpunkt frei wählen
Praxisnah: Konkrete Beispiele direkt für den Arbeitsalltag
KI-gestützt: In ausgewählten Kursen prüft und wiederholt ein KI-Lernassistent gezielt Ihr Wissen
Nachhaltig: Selbsttests festigen das Wissen Schritt für Schritt
Anerkannt: Viele E-Learnings gelten als Pflichtfortbildung

Interaktive Webinare mit Live-Diskussion und Q&A – bequem vom eigenen Arbeitsplatz. Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Direkter Austausch mit Referierenden und Teilnehmenden vor Ort – Fachvorträge, Diskussionen und Praxisbeispiele.  Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Teilnahmebestätigung

Nach Abschluss aller Kurseinheiten erhalten Sie automatisch eine digitale Teilnahmebestätigung über den vhw Campus.

Nach der Veranstaltung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung direkt vor Ort.

Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung im pdf-Format innerhalb von 7 Tagen per E-Mail.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

Anerkennung als Pflichtfortbildung
  • Architekten
    6 Unterrichtsstunden - Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
  • Ingenieure
    6 Fortbildungspunkte - Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen
  • Fachanwälte
    5 Zeitstunden - § 15 FAO

Weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und anerkannten Veranstaltungen: vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Stornierungsbedingungen

Vor der Buchung stehen Ihnen eine ausführliche Kursbeschreibung sowie Kursausschnitte im Gästeraum zur Verfügung.
Eine Stornierung nach Bereitstellung ist nicht möglich.
Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
Abmeldung 9 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
Abmeldung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
Spätere Abmeldung oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
Abmeldung 4 bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
Abmeldung 9 bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Dozierende

  • Prof. Dr. Jörg Beckmann

Termine

  • 02.11.2026

    WB264162

    Online

    Buchungsnummer: WB264162

    Tage & Uhrzeit

    02.11.2026

    09:30 - 16:00 Uhr

    Ablauf

    • 02.11.2026 09:30 - 16:00 Uhr

    Inhalte

    • Der erste Schritt: Die Einleitung und Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen, insbesondere
      • die Beurteilung des Bestehens städtebaulicher Missstände,
      • die Erstellung eines entsprechenden Abschlussberichtes,
      • die Abwägung der vorläufigen Sanierungsziele und des räumlichen Geltungsbereichs sowie
      • der Beschluss der Sanierungssatzung.
      Der zweite Schritt: Die Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, insbesondere
      • die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und der Abschluss von Ordnungsmaßnahme-Verträgen,
      • die Fortschreibung der Sanierungsziele durch die sanierungsrechtliche Rahmenplanung,
      • die Akquirierung von Fördermitteln und deren Verwendung,
      • der Erwerb von Grundstücken aufgrund des sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts,
      • die Erteilung oder Versagung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach den §§ 144, 145 BauGB.
      Der letzte Schritt: Der Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen durch Aufhebung der Sanierungssatzung, insbesondere
      • die Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen (Grundlagen),
      • die Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und
      • eventuell, die Verteilung eines Einnahmenüberschusses an die Sanierungsbetroffenen.
       
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