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Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Polizei- und Ordnungsrecht

Kompakt- und Praxislehrgang zum Ordnungsrecht - für Mitarbeitende in der Ordnungs- und Sonderordnungsbehörde

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Über diese Fortbildung

Wer neu in die ordnungsbehördliche Tätigkeit einsteigt oder seit kurzem, braucht mehr als Einzelkenntnisse – er braucht ein fundiertes Verständnis der gesamten Systematik des kommunalen Sicherheits- und Ordnungsrechts. Dieser modular aufgebaute Praxiskurs in fünf Halbtagseinheiten vermittelt Ihnen von den Grundzügen des Ordnungsrechts über das ordnungsbehördliche Verwaltungsverfahren bis zur Vollstreckung praxiserprobtes Wissen, das Sie direkt im Berufsalltag einsetzen können. Mit bestandener Lernkontrolle erwerben Sie das Zertifikat „Fachkraft für das kommunale Ordnungswesen“.

Überblick & Details

Lernziele
  • Berufsbegleitend und modular lernen – Kompetenzen schrittweise aufbauen und mit Zertifikat „Fachkraft für das kommunale Ordnungswesen" offiziell dokumentieren
  • Fünf Fortbildungseinheiten, mit maximal 25 Teilnehmern, ermöglichen Ihnen ein intensives, berufsbegleitendes Lernerlebnis im Austausch mit den Dozenten und Mitlernenden
  • Grundzüge des Sicherheits- und Ordnungsrechts und die Aufgaben der Ordnungsbehörden sicher einordnen
  • Ordnungsrecht als besonderes Verwaltungsrecht verstehen und Normenhierarchie anwenden
  • Sicherheitsrechtliche Sachverhalte strukturiert bearbeiten und Tatbestände korrekt subsumieren
  • Ordnungsrechtliche Verfügungen als Maßnahme der Gefahrenabwehr fehlerfrei erlassen
  • Vollstreckung und Durchsetzung ordnungsbehördlicher Verfügungen sicher handhaben
  • Praxisfälle mit erfahrenen Dozenten erarbeiten und im direkten Austausch vertiefen
Für wen ist diese Fortbildung?
Dieser Zertifikatslehrgang richtet sich an Beschäftigte in kommunalen Ordnungsämtern, Gewerbeämtern, Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaubehörden, Melde- und Passämtern, die neu sind oder bis zu 1,5 Jahren Verwaltungserfahrung in ordnungsbehördlicher Tätigkeit haben.
Technische Voraussetzungen

Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting. Sie haben drei Möglichkeiten zur Teilnahme:

  • App (empfohlen): Laden Sie nach Anklicken des Zugangslinks die Datei webex.exe herunter – voller Funktionsumfang
  • Browser: Ohne Installation, aktuelle Version von Chrome, Firefox, Edge oder Safari
  • Mobil: Webex-App für Android oder iOS

[Video-Leitfaden]

 [Zum Testraum]

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie vhw.webex.com durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Der Kurs findet auf dem vhw Campus statt. Sie erhalten nach Buchung einen persönlichen Zugangslink.

  • Stabile Internetverbindung (min. 16 Mbit/s)
  • PC, Laptop, Tablet oder Smartphone
  • Kopfhörer oder Lautsprecher
  • Aktueller Browser: Chrome, Firefox, Edge oder Safari

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie campus.vhw.de durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Webinar-Termine – Cisco Webex Meeting

  • App (empfohlen), Browser oder Mobil-App
  • Stabile Internetverbindung, Mikrofon und Kamera

[Video-Leitfaden]

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Digitale Selbsttests

  • Stabile Internetverbindung (min. 16 Mbit/s)
  • PC, Laptop, Tablet oder Smartphone
  • Kopfhörer oder Lautsprecher
  • Aktueller Browser: Chrome, Firefox, Edge oder Safari

Hinweis: Ein aktiver VPN-Zugang kann die Einwahl stören. Bitte deaktivieren Sie VPN oder lassen Sie vhw.webex.com durch Ihre IT-Abteilung freischalten.

Methodik & Lernformat
  • Abwechslungsreich: Interaktive Medien, Audios und Videos 
  • Flexibel: Lerntempo und Zeitpunkt frei wählen
  • Praxisnah: Konkrete Beispiele direkt für den Arbeitsalltag
  • KI-gestützt: KI-Lernassistent prüft und wiederholt gezielt das Wissen in ausgewählten Kursen
  • Nachhaltig: Selbsttests festigen das Wissen Schritt für Schritt
  • Anerkannt: Viele E-Learnings gelten als Pflichtfortbildung

Interaktive Webinare mit Live-Diskussion und Q&A – bequem vom eigenen Arbeitsplatz. Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Direkter Austausch mit Referierenden und Teilnehmenden vor Ort – Fachvorträge, Diskussionen und Praxisbeispiele.  Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Teilnahmebestätigung

Nach Abschluss aller Kurseinheiten erhalten Sie automatisch eine digitale Teilnahmebestätigung über den vhw Campus.

Nach der Veranstaltung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung direkt vor Ort.

Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung im pdf-Format innerhalb von 7 Tagen per E-Mail.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

Stornierungsbedingungen
  • Vor der Buchung stehen Ihnen eine ausführliche Kursbeschreibung sowie Kursausschnitte im Gästeraum zur Verfügung (https://campus.vhw.de/course/view.php?id=82)
  • Eine Stornierung nach Buchung ist nicht möglich.
  • Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.
  • Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
  • Abmeldung 9 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
  • Spätere Abmeldung oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
  • Kurzfristige Absage (1–4 Tage) vor Lehrgangsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
  • Kurzfristige Absage (1–9 Tage) vor Lehrgangsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

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Dozierende

  • Herr Detlef Stollenwerk
  • Herr Sven Müller-Grune
  • Herr Andreas Ramisch
  • Herr Holger Weidemann

Termine

  • 06.11.2026 –01.12.2026

    WB265025

    Online

    Buchungsnummer: WB265025

    Tage & Uhrzeit

    06.11.2026 –01.12.2026

    08:30 - 13:00 Uhr

    Ablauf

    • 06.11.2026 08:30 - 13:00 Uhr
    • 12.11.2026 08:30 - 13:00 Uhr
    • 16.11.2026 08:30 - 13:00 Uhr
    • 27.11.2026 08:30 - 13:00 Uhr
    • 01.12.2026 08:30 - 13:00 Uhr

    Inhalte

    • Lerneinheit 1 (06.11.2026): Grundzüge des Sicherheits- und Ordnungsrechts (Andreas Ramisch) 
      • Aufgaben der Ordnungsbehörden (Prävention + Repression)
      • Begriff der „Ortspolizeibehörde“ (All- und Eilzuständigkeit)
      • Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 
      • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Auswahl der Mittel
      • Gefahrenbegriff; Unterschied zwischen abstrakter und konkreter Gefahr
      • Bedeutung der „Generalklausel“, Verhältnis zu spezielleren Rechtsnormen
      Lerneinheit 2 (12.11.2026): Die Ordnungsbehörde als Teil der öffentlichen Verwaltung (Prof. Dr. Sven Müller-Grune)
      • Ordnungsrecht als besonderes Verwaltungsrecht
      • Normenhierarchie und Bedeutung für das Verwaltungshandeln
      • Das ordnungsbehördliche Verwaltungsverfahren – Grundlagen und Ablauf
      • Instrumente des ordnungsbehördlichen Handelns (Verordnung, Verwaltungsakt, unmittelbare Ausführung einer Maßnahme)
      Lerneinheit 3 (16.11.2026): Wie gehe ich praktisch an die Bearbeitung eines sicherheitsrechtlichen Sachverhaltes heran? z. B. eine Beschwerde geht ein, eine Verbotsverfügung ist zu erlassen, ein Erlaubnisverfahren ist durchzuführen (Prof. Holger Weidemann)
      • Der Beginn eines ordnungsbehördlichen Verwaltungsverfahrens (Antrag, Beschwerde, amtliche Wahrnehmung, von Amts wegen)
      • Bedeutung des Opportunitätsprinzips für die Ordnungsverwaltung
      • Der Ablauf des Verfahrens und die Rolle als zuständiger Sachbearbeiter
      • Untersuchungsgrundsatz und Recht der freien Beweiswürdigung
      • Subsumtion eines Sachverhaltes unter den Tatbestand einer Rechtsnorm
      • Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
      • Rechtsfolge erkennen und richtig anwenden (gebundene Entscheidung und pflichtgemäßes Ermessen)
      • Bedeutung juristischer Techniken für eine sachgerechte Verwaltungsarbeit
      • Bedeutung der Anhörung für ein erfolgreiches Verwaltungsverfahren
      Lerneinheit 4 (27.11.2026): Die ordnungsrechtliche Verfügung als Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Andreas Ramisch)
      • Begriff und Funktion der ordnungsbehördlichen Verfügung als Verwaltungsakt
      • Regelungsinhalt (Bestimmtheit, Adressatenauswahl nach Störereigenschaft)
      • Begründung des Eingriffs (konkrete, unmittelbare, gegenwärtige und erhebliche Gefahr)
      • Eintritt und Verlust der Wirksamkeit (Bekanntgabe, Änderung, Erledigung)
      • Das Anhörungsgebot (auch im Unterschied zum Bußgeldverfahren)
      Lerneinheit 5 (01.12.2026): Vollstreckung und Durchsetzung von ordnungsbehördlichen Verfügungen - Umsetzung von Anordnungen und Maßnahmen in die Praxis (Detlef Stollenwerk)
      • Bedeutung des Vollstreckungsrechts für die Ordnungsverwaltung
      • Unterscheidung zur unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme
      • Auswahl des zutreffenden Zwangsmittels (Zwangsgeld mit Ersatzzwangshaft, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang)
      • Vollstreckungsvoraussetzungen (Zuständigkeit, Bestandskraft oder Sofortvollzug, inhaltliche Bestimmtheit der Anordnung)
      • Ablauf und Schlussabwicklung des Vollstreckungsverfahrens
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