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Öffentliches Baurecht
Denkmalschutz

Aufgaben und Befugnisse der Denkmalbehörden von A - Z

Für alle Bundesländer geeignet

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Über diese Fortbildung

Wenn Denkmaleigentümer ihr Denkmal intensiv nutzen, verfallen lassen oder gar zerstören, sind Denkmalbehörden zum Einschreiten aufgerufen – aber das Instrumentarium der DSchG ist komplex, die Rechtslage anspruchsvoll und der politische Rückhalt nicht immer vorhanden. Dieses Seminar vermittelt Ihnen anhand einer Vielzahl praktischer Fälle das vollständige Einschreitensinstrumentarium: von Schutzvorschriften über Nutzungsuntersagung, Vorkaufsrecht und Enteignung bis zur Ordnungswidrigkeitensanktion. Die Rechtslage wird beispielhaft dargestellt am Denkmalgesetz NRW,  in der brandaktuellen Fassung vom 1. September 2026. Auch für andere Bundesländer ist die Veranstaltung interessant, zumal das NRW Recht in anderen Bundesländern vergleichbar ist. 

Überblick & Details

Lernziele
  • Schutzvorschriften (vorläufiger Schutz, Unterschutzstellung, Erhaltungsanordnung) korrekt anwenden
  • Sinnvolle Nutzungsperspektiven und Erlaubnisfähigkeit nach § 9 DSchG rechtssicher beurteilen
  • Verfahrensregelungen (Einstellung, Wiederherstellung, Versiegelung, Nutzungsuntersagung) fehlerfrei einsetzen
  • Vorkaufsrecht und Enteignung nach DSchG als ultima ratio kennen und anwenden
  • Ordnungswidrigkeitensanktionen nach § 41 DSchG rechtssicher verhängen
  • Denkmalrechtliches Instrumentarium auch in anderen Bundesländern einordnen
Für wen ist diese Fortbildung?
Dieses Seminar richtet sich an Beschäftigte in oberen und unteren Denkmalbehörden, Denkmalpflegeämtern, Bauplanungs-, Bauaufsichts- und Rechtsämtern sowie in staatlichen Liegenschaftsverwaltungen und Bezirksregierungen, ferner an Wohnungsunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros, Anwaltskanzleien sowie Denkmaleigentümer.
Methodik & Lernformat
  • Abwechslungsreich: Interaktive Medien, Audios und Videos 
  • Flexibel: Lerntempo und Zeitpunkt frei wählen
  • Praxisnah: Konkrete Beispiele direkt für den Arbeitsalltag
  • KI-gestützt: KI-Lernassistent prüft und wiederholt gezielt das Wissen in ausgewählten Kursen
  • Nachhaltig: Selbsttests festigen das Wissen Schritt für Schritt
  • Anerkannt: Viele E-Learnings gelten als Pflichtfortbildung

Interaktive Webinare mit Live-Diskussion und Q&A – bequem vom eigenen Arbeitsplatz. Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Direkter Austausch mit Referierenden und Teilnehmenden vor Ort – Fachvorträge, Diskussionen und Praxisbeispiele.  Ergänzende digitale Selbsttests mit Erklärungen.

Teilnahmebestätigung

Nach Abschluss aller Kurseinheiten erhalten Sie automatisch eine digitale Teilnahmebestätigung über den vhw Campus.

Nach der Veranstaltung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung direkt vor Ort.

Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie automatisch eine Teilnahmebestätigung im pdf-Format innerhalb von 7 Tagen per E-Mail.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

So erhalten Sie Ihr Zertifikat: 80 % Mindestanwesenheit während des gesamten Lehrgangs und erfolgreicher Leistungsnachweis als Abschluss. Eine Teilnahmebestätigung kann auf Anfrage ausgestellt werden.

Anerkennung als Pflichtfortbildung
  • Ingenieure
    7 Fortbildungspunkte - Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen
  • Fachanwälte
    6 Zeitstunden - § 15 FAO
  • Architekten
    7 Unterrichtsstunden - Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und anerkannten Veranstaltungen: vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Stornierungsbedingungen
  • Vor der Buchung stehen Ihnen eine ausführliche Kursbeschreibung sowie Kursausschnitte im Gästeraum zur Verfügung (https://campus.vhw.de/course/view.php?id=82)
  • Eine Stornierung nach Bereitstellung ist nicht möglich.
  • Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.
  • Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
  • Abmeldung 9 bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am Veranstaltungstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn (in Textform)
  • Spätere Abmeldung oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
  • Kurzfristige Absage (1–4 Tage) vor Lehrgangsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

  • Kostenfreie Abmeldung bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn (in Textform)
  • Kurzfristige Absage (1–9 Tage) vor Lehrgangsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr (max. 500 € je Teilnehmer)
  • Abmeldung am 1. Lehrgangstag oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühr
  • Teilnehmertausch kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn möglich

Abmeldung an: kundenservicevhw "«@&.de

Es gelten die Buchungsbedingungen auf vhw.de/agb.

Termine

Keine Termine verfügbar.

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