Kommunale Gebührentage NRW 2026 - Abfallwirtschaft und Abwasserentsorgung und ihre Auswirkungen auf die Gebühren
Alle Infos zu diesem Modulab 350,00 € Mitgliedspreis 415,00 € keine Termine
Keine Termine verfügbar.
NW252005
Buchungsnummer: NW252005
Inhalte
- Montag, 12. Mai 2025 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
- Finanzierung öffentlicher Einrichtungen (Anschlussbeitrag, Gebühr, Kostenersatz)
- Gebührentatbestand und Gebührenpflicht (öffentliche Einrichtung, Satzung)
- Organisationsformen
- Gebührensatz, Kalkulation und Veranschlagungsmaxime
- Kostendeckungsprinzip, Kostenbegriff, betriebswirtschaftliche Grundsätze
- Grundprinzipien der Kostenansätze (Erforderlichkeit, Betriebsbedingtheit, Periodengerechtigkeit)
- Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung)
- Abzugskapital
- Kalkulationszeitraum
- Betriebsabrechnung und Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen
- Grundsätze der Kostenverteilung (Äquivalenzprinzip, Willkürfreiheit, Leistungsproportionalität)
- Einheitsgebühr und Sondergebühr
- Grundsatzgebühr und Zusatzgebühr
- Mindestgebühr und Verbrauchsgebühr
- Gebührenstaffel und Äquivalenzziffernrechnung
- Einwegkunststofffondsgesetzes/-verordnung und Abfallgebühr
- Getrennte Erfassung und Verwertung von Alttextilien seit dem 01.01.2025
- Getrennte Bioabfallerfassung und Abfallgebühr
- Erfassung von Elektroaltgeräten (ElektroG) und Altbatterien
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallentsorgung und Abfallgebühr
- Zulässigkeit von Einheitsgebühr/Sondergebühr (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LKrWG NRW)
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallüberlassung/Sondergebühr für Voll-Service/Teil-Service
- Mindest-Restmüllvolumen pro Person/Woche (§ 9 Abs. 1 Satz 4 LKrWG NRW)
- Grundpreis in Abgrenzung zur Grundgebühr/Mindestgebühr
- Gebührenmaßstäbe mit Anreizen zur Abfallvermeidung-/verwertung
- Ansatzfähigkeit von Kosten (§ 9 Abs. 2 Satz 2 LKrWG NRW)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Montag, 12. Mai 2025 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
NW252006
Buchungsnummer: NW252006
Inhalte
- Aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und ihre Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr:
- Anwendungspraxis des § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KAG NRW
- Entledigungswille und Abwasserüberlassungspflicht (§ 48 LWG NRW)
- Abgrenzung Reparatur und Erneuerung bei Inliner-Sanierungsverfahren
- Verwendungsverbot für Messdaten ungeeichter Wasserzähler
- Wasserschwundmengen bei der Schmutzwassergebühr
- Abwasserüberlassungs- und Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger
- Gebührenabschläge bei der Niederschlagswassergebühr
- Ansatzfähige Kosten gemäß § 54 LWG NRW (u. a. für Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vorbeugung von Schäden durch Starkregen)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- Grundgebühr und Mindestgebühr/Grundpreis
- Gebühr bei abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen
- Benutzungsverhältnis und Abgabenschuldverhältnis
- Sachliche Gebührenpflicht, antizipierte Gebührenerhebung, Vorausleistungen
- Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung
- Erstellung von Bescheiden durch eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder Dritte
- Fehlerhaftigkeit von Gebührensatzungen
- Rückwirkender Satzungserlass
- Gerichtliche Kontrolle von Gebührenbescheiden und Satzungen
- Bedeutung von Entscheidungen des BVerwG
- Relevanz von Kalkulationsmängeln
- Fehlertoleranz
- Ergebnisrechtsprechung
- Gebührenpflichtige Leistung
- Erschließende Straße und erschlossenes Grundstück
- Kosten (Gemeindeanteil)
- Kostenverteilung (Frontmeter- und Flächenmaßstab, Reinigungsklassen nach Straßenart, Reinigungshäufigkeit und ?umfang)
- Übertragung der Reinigungsleistung
- Umgang mit Schlechtleistung
- Sondergebühr für den Winterdienst
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und ihre Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr:
NW262002
Buchungsnummer: NW262002
Inhalte
- Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
- Gebührentatbestand und Gebührenpflicht
- Aufgabe, Anlage, Satzung, Abgabe
- Fachgesetzliche Vorschriften (LWG, KSG)
- Öffentliche Einrichtung (Organisation, Eigentum, Beschaffung und Benutzung)
- Gebührenkalkulation
- Kostendeckungsprinzip und Kostenbegriff
- Erforderlichkeit, Betriebsbedingtheit, Periodengerechtigkeit
- Erweiterung der Gebührenfähigkeit von Kosten
- Erweiterung der Abschreibungsmodalitäten (Umgang mit „investitionsgleichen“ Aufwendungen)
- Ansatz von Fremdkosten (Kartell- und Vergaberecht, Öffentliches Preisprüfungsrecht)
- Kostenverteilung/Maßstab
- Äquivalenzprinzip, Willkürfreiheit, Leistungsproportionalität
- Dynamisierung und Verhaltenslenkung
- Grundsatzgebühr und Zusatzgebühr
- Mindestgebühr und Verbrauchsgebühr
- Progressive und degressive Maßstabsmodifikationen
- Einwegkunststofffondsgesetzes/-verordnung und Abfallgebühr
- Getrennte Erfassung und Verwertung von Alttextilien seit dem 01.01.2025
- Getrennte Bioabfallerfassung und Abfallgebühr
- Erfassung von Elektroaltgeräten (ElektroG) und Altbatterien
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallentsorgung und Abfallgebühr
- Zulässigkeit von Einheitsgebühr/Sondergebühr (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LKrWG NRW)
- Ansatzfähigkeit von Zuzahlungen bei der Abfallverwertung
- Berücksichtigung von Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallüberlassung/Sondergebühr für Voll-Service/Teil-Service
- Mindest-Restmüllvolumen pro Person/Woche (§ 9 Abs. 1 Satz 4 LKrWG NRW)
- Grundpreis in Abgrenzung zur Grundgebühr/Mindestgebühr
- Gebührenmaßstäbe mit Anreizen zur Abfallvermeidung-/verwertung
- Ansatzfähigkeit von Kosten (§ 9 Abs. 2 Satz 2 LKrWG NRW)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
NW252004
Buchungsnummer: NW252004
Inhalte
- Montag, 12. Mai 2025 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
- Finanzierung öffentlicher Einrichtungen (Anschlussbeitrag, Gebühr, Kostenersatz)
- Gebührentatbestand und Gebührenpflicht (öffentliche Einrichtung, Satzung)
- Organisationsformen
- Gebührensatz, Kalkulation und Veranschlagungsmaxime
- Kostendeckungsprinzip, Kostenbegriff, betriebswirtschaftliche Grundsätze
- Grundprinzipien der Kostenansätze (Erforderlichkeit, Betriebsbedingtheit, Periodengerechtigkeit)
- Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung)
- Abzugskapital
- Kalkulationszeitraum
- Betriebsabrechnung und Ausgleich von Über- bzw. Unterdeckungen
- Grundsätze der Kostenverteilung (Äquivalenzprinzip, Willkürfreiheit, Leistungsproportionalität)
- Einheitsgebühr und Sondergebühr
- Grundsatzgebühr und Zusatzgebühr
- Mindestgebühr und Verbrauchsgebühr
- Gebührenstaffel und Äquivalenzziffernrechnung
- Einwegkunststofffondsgesetzes/-verordnung und Abfallgebühr
- Getrennte Erfassung und Verwertung von Alttextilien seit dem 01.01.2025
- Getrennte Bioabfallerfassung und Abfallgebühr
- Erfassung von Elektroaltgeräten (ElektroG) und Altbatterien
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallentsorgung und Abfallgebühr
- Zulässigkeit von Einheitsgebühr/Sondergebühr (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LKrWG NRW)
- Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallüberlassung/Sondergebühr für Voll-Service/Teil-Service
- Mindest-Restmüllvolumen pro Person/Woche (§ 9 Abs. 1 Satz 4 LKrWG NRW)
- Grundpreis in Abgrenzung zur Grundgebühr/Mindestgebühr
- Gebührenmaßstäbe mit Anreizen zur Abfallvermeidung-/verwertung
- Ansatzfähigkeit von Kosten (§ 9 Abs. 2 Satz 2 LKrWG NRW)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- Anwendungspraxis des § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KAG NRW
- Entledigungswille und Abwasserüberlassungspflicht (§ 48 LWG NRW)
- Abgrenzung Reparatur und Erneuerung bei Inliner-Sanierungsverfahren
- Verwendungsverbot für Messdaten ungeeichter Wasserzähler
- Wasserschwundmengen bei der Schmutzwassergebühr
- Abwasserüberlassungs- und Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger
- Gebührenabschläge bei der Niederschlagswassergebühr
- Ansatzfähige Kosten gemäß § 54 LWG NRW (u. a. für Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vorbeugung von Schäden durch Starkregen)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- Grundgebühr und Mindestgebühr/Grundpreis
- Gebühr bei abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen
- Benutzungsverhältnis und Abgabenschuldverhältnis
- Sachliche Gebührenpflicht, antizipierte Gebührenerhebung, Vorausleistungen
- Festsetzungsverjährung, Zahlungsverjährung
- Erstellung von Bescheiden durch eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder Dritte
- Fehlerhaftigkeit von Gebührensatzungen
- Rückwirkender Satzungserlass
- Gerichtliche Kontrolle von Gebührenbescheiden und Satzungen
- Bedeutung von Entscheidungen des BVerwG
- Relevanz von Kalkulationsmängeln
- Fehlertoleranz
- Ergebnisrechtsprechung
- Gebührenpflichtige Leistung
- Erschließende Straße und erschlossenes Grundstück
- Kosten (Gemeindeanteil)
- Kostenverteilung (Frontmeter- und Flächenmaßstab, Reinigungsklassen nach Straßenart, Reinigungshäufigkeit und ?umfang)
- Übertragung der Reinigungsleistung
- Umgang mit Schlechtleistung
- Sondergebühr für den Winterdienst
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Montag, 12. Mai 2025 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
NW262003
Buchungsnummer: NW262003
Inhalte
- Aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und ihre Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr:
- Anwendungspraxis des § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KAG NRW
- Entledigungswille und Abwasserüberlassungspflicht (§ 48 LWG NRW)
- Abgrenzung Reparatur und Erneuerung bei Inliner-Sanierungsverfahren
- Verwendungsverbot für Messdaten ungeeichter Wasserzähler
- Wasserschwundmengen bei der Schmutzwassergebühr
- Zulässigkeit der Erhebung eines Starkverschmutzer-Zuschlages
- Kosten der interkommunalen Zusammenarbeit
- Abwasserüberlassungs- und Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger
- Gebührenabschläge bei der Niederschlagswassergebühr
- Ansatzfähige Kosten gemäß § 54 LWG NRW (u. a. für Maßnahmen zur Klimaanpassung und zur Vorbeugung von Schäden durch Starkregen)
- Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- Grundgebühr und Mindestgebühr/Grundpreis
- Gebühr bei abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen
- Benutzungsverhältnis und Abgabenschuldverhältnis
- Erlass von Gebührenbescheiden
- Erstellung von Bescheiden durch eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder Dritte
- Digitaler Gebührenbescheid (§ 122 a AO)
- Möglichkeit eines elektronischen Widerspruches (§ 70 VwGO)
- Fehlerhaftigkeit von Gebührensatzungen
- Rückwirkender Satzungserlass
- Neuerlass von Gebührenbescheiden
- Gerichtliche Kontrolle von Gebührenbescheiden und Satzungen
- Bedeutung von Kalkulationsmängeln
- Fehlertoleranz
- Ergebnisrechtsprechung
- Gebührenpflichtige Leistung
- Erschließende Straße und erschlossenes Grundstück
- Kosten (Gemeindeanteil)
- Kostenverteilung (Frontmeter- und Flächenmaßstab, Reinigungsklassen nach Straßenart, Reinigungshäufigkeit und -umfang)
- Rechtsgrundlagen
- Dreiecksverhältnis (Kommune, Patient, Krankenkasse)
- Pflichtgebühr oder freiwillige Gebühr
- Gebührenkalkulation
- Ansatzfähige Kosten
- Kostenverteilung
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und ihre Auswirkungen auf die Wasser- und Abwassergebühren Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr:
NW262001
Buchungsnummer: NW262001
Inhalte
- Montag, 06. Juli 2026 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)
- - Gebührentatbestand und Gebührenpflicht
- - Aufgabe, Anlage, Satzung, Abgabe
- - Fachgesetzliche Vorschriften (LWG, KSG)
- - Öffentliche Einrichtung (Organisation, Eigentum, Beschaffung und Benutzung)
- - Gebührenkalkulation
- - Kostendeckungsprinzip und Kostenbegriff
- - Erforderlichkeit, Betriebsbedingtheit, Periodengerechtigkeit
- - Erweiterung der Gebührenfähigkeit von Kosten
- - Erweiterung der Abschreibungsmodalitäten (Umgang mit „investitionsgleichen“ Aufwendungen)
- - Ansatz von Fremdkosten (Kartell- und Vergaberecht, Öffentliches Preisprüfungsrecht)
- - Kostenverteilung/Maßstab
- - Äquivalenzprinzip, Willkürfreiheit, Leistungsproportionalität
- - Dynamisierung und Verhaltenslenkung
- - Grundsatzgebühr und Zusatzgebühr
- - Mindestgebühr und Verbrauchsgebühr
- - Progressive und degressive Maßstabsmodifikationen
- - Einwegkunststofffondsgesetzes/-verordnung und Abfallgebühr
- - Getrennte Erfassung und Verwertung von Alttextilien seit dem 01.01.2025
- - Getrennte Bioabfallerfassung und Abfallgebühr
- - Erfassung von Elektroaltgeräten (ElektroG) und Altbatterien
- - Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallentsorgung und Abfallgebühr
- - Zulässigkeit von Einheitsgebühr/Sondergebühr (§ 9 Abs. 2 Satz 3 LKrWG
- NRW)
- - Ansatzfähigkeit von Zuzahlungen bei der Abfallverwertung
- - Berücksichtigung von Einnahmen aus dem Einwegkunststofffonds
- - Aktuelle Rechtsprechung zur Abfallüberlassung/Sondergebühr für Voll-
- Service/Teil-Service
- - Mindest-Restmüllvolumen pro Person/Woche (§ 9 Abs. 1 Satz 4 LKrWG NRW)
- - Grundpreis in Abgrenzung zur Grundgebühr/Mindestgebühr
- - Gebührenmaßstäbe mit Anreizen zur Abfallvermeidung-/verwertung
- - Ansatzfähigkeit von Kosten (§ 9 Abs. 2 Satz 2 LKrWG NRW)
- - Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- - Anwendungspraxis des § 6 Abs. 2 und Abs. 4 KAG NRW
- - Entledigungswille und Abwasserüberlassungspflicht (§ 48 LWG NRW)
- - Abgrenzung Reparatur und Erneuerung bei Inliner-Sanierungsverfahren
- - Verwendungsverbot für Messdaten ungeeichter Wasserzähler
- - Wasserschwundmengen bei der Schmutzwassergebühr
- - Zulässigkeit der Erhebung eines Starkverschmutzer-Zuschlages
- - Kosten der interkommunalen Zusammenarbeit
- - Abwasserüberlassungs- und Gebührenpflicht der Straßenbaulastträger
- - Gebührenabschläge bei der Niederschlagswassergebühr
- - Ansatzfähige Kosten gemäß § 54 LWG NRW (u. a. für Maßnahmen zur
- Klimaanpassung und zur Vorbeugung von Schäden durch Starkregen)
- - Ansatzfähigkeit von Kosten zum Klimaschutz
- - Grundgebühr und Mindestgebühr/Grundpreis
- - Gebühr bei abflusslosen Gruben/Kleinkläranlagen
- - Benutzungsverhältnis und Abgabenschuldverhältnis
- - Erlass von Gebührenbescheiden
- - Erstellung von Bescheiden durch eigenbetriebsähnliche Einrichtungen oder Dritte
- - Digitaler Gebührenbescheid (§ 122 a AO)
- - Möglichkeit eines elektronischen Widerspruches (§ 70 VwGO)
- - Fehlerhaftigkeit von Gebührensatzungen
- - Rückwirkender Satzungserlass
- - Neuerlass von Gebührenbescheiden
- - Gerichtliche Kontrolle von Gebührenbescheiden und Satzungen
- - Bedeutung von Kalkulationsmängeln
- - Fehlertoleranz
- - Ergebnisrechtsprechung
- Gebührenpflichtige Leistung
- Erschließende Straße und erschlossenes Grundstück
- Kosten (Gemeindeanteil)
- Kostenverteilung (Frontmeter- und Flächenmaßstab, Reinigungsklassen nach Straßenart, Reinigungshäufigkeit und -umfang)
- Rechtsgrundlagen
- Dreiecksverhältnis (Kommune, Patient, Krankenkasse)
- Pflichtgebühr oder freiwillige Gebühr
- Gebührenkalkulation
- Ansatzfähige Kosten
- Kostenverteilung
Dozierende für diesen Termin
Veranstaltungsort
Kongress Dortmund GmbH (Kongresszentrum Westfalenhallen)
Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund weitere Informationen- Montag, 06. Juli 2026 Grundlagen der Gebührenkalkulation (anhand von Verwaltungspraxis und aktueller Rechtsprechung)

