Am 24. August 2026 sind die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A (Stand 22.07.2026) im Bundesanzeiger erschienen. GWB und VgV wurden auf das Bauvergaberecht übertragen.
Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, beim Erwerb von Straßenfahrzeugen Mindestanteile emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen.