Die Pläne der Bundesregierung rufen Kritik des Bundesrats hervor. Die Bundesländer befürchten erhebliche Belastung für einkommensschwache Haushalte und hohe Folgekosten für Kommunen.
Der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes – Datenerhebung und -verarbeitung sollten für Kommunen praktikabler werden.
Am 24. August 2026 sind die neuen Fassungen der Abschnitte 2 und 3 der VOB/A (Stand 22.07.2026) im Bundesanzeiger erschienen. GWB und VgV wurden auf das Bauvergaberecht übertragen.
Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet öffentliche Auftraggeber, beim Erwerb von Straßenfahrzeugen Mindestanteile emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge zu berücksichtigen.