Inhalte
Ziel der Baurechtstage ist es, Sie in den Bereichen Städtebau- und Bauordnungsrecht aus erster Hand und mit ausgesuchten Expertinnen und Experten über neue Entwicklungen zu informieren. Wir greifen aktuelle Fragestellungen auf, bieten Ihnen hierzu Lösungsansätze und diskutieren diese mit Ihnen.
Mit einem Bericht aus Berlin informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen aus Sicht des Bundesgesetzgebers (insbesondere zu den BauGB-Novellen 2025/26). Die aktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Bau-recht, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim wird vorgestellt und die Relevanz für Ihre Praxis herausgearbeitet. Ausgesuchte Fragen zur Anwendung der neuen Vorschriften durch den "Bauturbo" sowie zur großen BauGB-Novelle 2026 werden weitere thematische Schwer-punkte sein. Profitieren Sie von juristischer Expertise, kommunalen Erfahrungswerten und Diskussionsmöglichkeiten. Weitere Vorträge zur LBO-Reform, zur Amtshaftung im öffentlichen Baurecht sowie zum Klimaschutz und Klimaanpassung im Bebauungsplan runden das Programm ab.
Freuen Sie sich auf zwei Tage intensiven fachlichen Austausch und Netzwerken mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in angenehmer Tagungsatmosphäre. Im Anschluss an die Vorträge des ersten Tages ist eine fachlich geführte Stadtführung und ein gemeinsames Abendessen vorgesehen.
Über die Stuttgart Marketing GmbH wurde ein Zimmerkontingent veranlasst. Die Direktbuchung ist über folgenden Link möglich:
https://www.stuttgart-tourist.de/vhw-baurechtstage2026
Neben der Online-Buchung kann gerne auch per E-Mail gebucht werden mit Angabe des Kennworts
vhw Baurechtstage 2026 unter
hotels@stuttgart-tourist.de.
Zielgruppe
Bürgermeister/innen, Leitende und Mitarbeitende der Baurechtsbehörden, der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Rechts- und Umweltämter der Städte, Kreise und Gemeinden, von Planungsbüros, kommunale Mandatsträger, Vertreter von Verbänden und Kammern sowie Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 10,5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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