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Wir laden Sie herzlich zur 18. Bundesrichtertagung des vhw ein.
Für Praktiker im Bereich des Städtebaurechts haben die höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts maßgebliche Bedeutung. Das fortwährend größer werdende Aufgabenspektrum und die Komplexität städtebaulicher Aufgaben stellen selbst erfahrene Kolleginnen und Kollegen immer wieder vor Zweifelsfragen. Hinzu kommen die in kurzen Abständen erfolgenden Novellierungen des Bau- und Umweltrechts, die ebenfalls die Dynamik abbilden.
Für Teilnehmende der Bundesrichtertagung besteht die besondere Möglichkeit, sich frühzeitig aus erster Hand über die wichtigsten aktuellen, teilweise noch nicht veröffentlichten Entscheidungen zu informieren und diese mit den anwesenden Richtern des 4. Senats zu erörtern.
Die Bundesrichter freuen sich auf eine rege Beteiligung in der Veranstaltung. In diesem Jahr bringen sie Entscheidungen u. a. mit: zu gemeindlichen Vorkaufsrechten in Erhaltungsgebieten; zur Verkaufsflächenfestsetzung im Sondergebiet; zur Typisierung von Nutzungen (prostitutive Betriebe, Zwischenlager für radioaktiven Abfall, Feuerwehrhaus).
Sie werden durch erstrangige Experten informiert und haben Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit den Referenten und anderen Teilnehmern.
Bei dieser Veranstaltung ist die Teilnahme auch online möglich (
Link zur Onlineveranstaltung WB234090). Unabhängig vom Format sind Sie jederzeit in das Seminargeschehen eingebunden und können sich mit Sprech- und (bei digitaler Teilnahme auch) Chatbeiträgen beteiligen.
Auf dieser Veranstaltung treffen Sie
Mitarbeiter der Bauämter (Bauverwaltung, Planung, Bauordnung und Umwelt), der Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, von Planfeststel-lungsbehörden und Genehmigungsbehörden sowie der Träger öffentlicher Belange.
Von Interesse dürfte das Seminar auch für Vertreter von Umweltverbänden sowie von Vereinigungen der Wirtschaft, aus Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie die im Bau- und Umweltrecht tätigen Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure sein.