Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Abstandsflächenrecht in NRW: Abstände, Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW - Ausgewählte Probleme

Termin
04.12.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Dortmund | Nordrhein-Westfalen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NW244009
Dozierende
Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich, Dr. Markus Johlen
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Prof. Dipl.-Ing.                                             Lothar Buntenbroich

Prof. Dipl.-Ing. Lothar Buntenbroich

Leitender Stadtbaudirektor der Stadt Köln a.D. und Mitautor des Kommentars zur Landesbauordnung NRW Buntenbroich/Voß erschienen im Wingen Verlag zu u.a. § 6 BauO NRW

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Dr.                                                          Markus Johlen

Dr. Markus Johlen

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln. Dozent für öfftl. Baurecht beim Fachanwaltslehrgang Verwaltungsrecht. Sein Schwerpunkt liegt im öffentlichen Baurecht. Kommentator des Bauplanungsrechts im "Berliner Kommentar", des Bauordnungsrechts im "Gädtke/Johlen u.a." und Mitautor des Kommentars zur Landesbauordnung NRW "Gädtke".

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Inhalte

Das Abstandsflächenrecht in NRW wurde geändert und ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Die Regelungen des § 6 BauO wurden der Musterbauordnung angepasst und enthalten wesentliche Änderungen, insbesondere entfallen zukünftig die leidigen Themen "16 m" Schmalseite und Abstände von Dachaufbauten in der geschlossenen Bauweise. Die Referenten werden auf die Änderungen der neuen Landesbauordnung eingehen.
Fragen des Abstandsflächenrechts sind nach wie vor von erheblich praktischer Bedeutung. Werden Abstandsflächen bei einem Bauvorhaben nicht eingehalten, hat der betroffene Nachbar regelmäßig ein Abwehrrecht, da es sich hierbei zugleich um eine nachbarschützende Vorschrift handelt. Wird die Baugenehmigung aufgrund dessen aufgehoben oder der Bau stillgelegt, kommen Schadensersatzansprüche des Bauherrn gegen den Architekten, den Vermesser oder auch die Bauaufsichtsbehörde in Betracht, wenn er im Vertrauen auf den Bestand der Baugenehmigung Investitionen getätigt hat. Bei der Beurteilung der Abstandsflächen ist daher bei allen am Bau Beteiligten und der Behörde besondere Sorgfalt geboten.
Das Abstandsflächenrecht gehört zudem zu den für den Anwender kompliziertesten Vorschriften des öffentlichen Baurechts. Auch die Rechtsprechung, die bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist, ist ständig im Wandel.
Das Seminar vermittelt Ihnen die Systematik des Abstandsflächenrechts einschließlich der unerlässlichen planungsrechtlichen Bezüge und veranschaulicht die gesetzlichen Regelungen durch zahlreiche praktische Anwendungsfälle.
Anfang Juli 2021 ist eine weitere Änderung des § 6 BauO NRW erfolgt, die u.a. die in den Abstandsflächen zulässige Bebauung betrifft und auch die Möglichkeit der Erteilung einer Abweichung von den Vorgaben des Abstandsflächenrechts nicht mehr von einer grundstücksbezogenen Atypik abhängig macht.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Zielgruppe

Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Baugenehmigungsbehörden, Bauaufsichtsämtern, Rechtsämtern sowie Bauherren oder Bauunternehmen, Architekten/Architektinnen oder Ingenieure/Ingenieurinnen als Entwurfsverfasser, ÖbVIs, Mitarbeiter(innen) der Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und Richter(innen).

Hinweise
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 67177 anerkannt.

Inhaltlich zuständig

Eva Isabel Spilker

Organisatorisch zuständig

Sigrid Fröhlich

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149
53129 Bonn

Veranstaltungsort