Veranstaltungsdetails

Vergabe- und Bauvertragsrecht

Aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht in Niedersachsen

Termin
10.11.2026
Uhrzeit
10:00 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Hannover | Niedersachsen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NS260801
Dozierende
Dr. Nina Eidam, Dr. Alexandra Losch
Nicht-Mitglieder
€ 450,00*
vhw-Mitglieder
€ 385,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Nina Eidam

Dr. Nina Eidam

Leiterin des Referats für Öffentliches Auftragswesen, Preisrecht, Vergabekammer im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung; federführend zuständig für Grundsatzfragen des Vergaberechts in Niedersachsen.

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Dr.                                                          Alexandra Losch

Dr. Alexandra Losch

HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, Hannover, Fachanwältin für Vergaberecht, Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht

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Inhalte

Im Jahr 2026 steht in Niedersachsen eine umfassende Novelle des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) bevor. Der am 24. Februar 2026 vorgelegte Kabinettsentwurf (LT-Drs. 19/9899) sieht unter anderem vor, tarifvertragliche Mindestentgelte künftig per Rechtsverordnung festzulegen. Unternehmen sollen die Einhaltung der geforderten tariflichen Standards künftig durch eine einfache Mustererklärung - per Kreuz auf dem Formular - bestätigen können. Zur stichprobenartigen Kontrolle ist die Einrichtung einer landesweiten Service- und Kontrollstelle Tariftreue vorgesehen. Darüber hinaus soll die Informations- und Wartepflicht künftig nur noch bei Bauaufträgen gelten. Die Nachweispflicht für Sozialversicherungsbeiträge nicht präqualifizierter Unternehmen bei Bauaufträgen soll entfallen.

Parallel dazu plant die Landesregierung nach der letzten Anpassung im Mai 2025 eine erneute Änderung der Wertgrenzen-Verordnung (NWertVO). Die Wertgrenzen für Direktaufträge sollen deutlich von 20.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem soll die Anwendung vereinfachter Vergabeverfahren erleichtert werden - bei Bauleistungen bis zu 1 Million Euro sowie bei Liefer- und Dienstleistungen bis zum EU-Schwellenwert (derzeit 216.000 Euro).

Das Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen im niedersächsischen Vergaberecht und auf Bundesebene vor und zeigt deren praktische Auswirkungen auf die kommunale und landesweite Beschaffungspraxis. Die Teilnehmenden erhalten praxisorientierte Hinweise und Arbeitshilfen, um die gesetzlichen Neuerungen sicher und effizient umzusetzen.

Zielgruppe

Leiter und Mitarbeiter der Vergabestellen, Rechnungsprüfungsämter und der Fachämter der Gemeinden, Städte, Kreise und Zweckverbände, Angehörige der Kommunalaufsicht und Architekten- und Ingenieure, Mitarbeiter der Bau- und Wohnungswirtschaft sowie Rechtsanwälte.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung bei der Architektenkammer Niedersachsen und nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der Ingenieurkammer-Bau Niedersachsen wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Philipp Sachsinger

Philipp Sachsinger

Organisatorisch zuständig

Sylke Fehrmann

Organisation

Sabine Korte

Organisation

Anschrift

vhw Geschäftsstelle
Region Nord
Niedersachsen/Bremen
Sextrostraße 3-5
30169 Hannover

Veranstaltungsort