Veranstaltungsdetails

Verkehrsplanung und Straßenrecht | Allgemeines Verwaltungshandeln

Aktuelle Fragen zur Anwendung der Straßenverkehrsordnung im Bereich der Städte und Gemeinden

Termin
04.02.2026
Uhrzeit
9:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Saarbrücken | Saarland
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SL260003
Dozent
Dr.-Ing. Horst Hanke
Nicht-Mitglieder
€ 165,00*
vhw-Mitglieder
€ 150,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.-Ing.                                                     Horst Hanke

Dr.-Ing. Horst Hanke

Ltd. Ministerialrat im Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV); Vorsitzender der Länderfachgruppe Straßenbetrieb und Fachausschuss-Vorsitzender im Verband Kommunaler Unternehmen

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Inhalte

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die wesentliche Grundlage für alle verkehrsbehördlichen Maßnahmen und Beschilderungen der Verkehrsbehörden und der Straßenbaulastträger.

Die StVO und die begleitende Verwaltungsvorschrift VwV-StVO wurden in jüngster Zeit wesentlich geändert, insbesondere in Bezug auf Tempo 30 und den Radverkehr.

Die neue HAV 2025 (Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und -einrichtungen), erschienen im Mai 2025, ist als Standardwerk für alle Beteiligten im Straßenverkehr unverzichtbar für die rechtssichere und sichere Gestaltung des Verkehrs.

Das Seminar stellt die Änderungen der letzten Jahre und deren praktische Bedeutung übersichtlich dar und gibt Hinweise für die rechtssichere Umsetzung der Regelungen in der Verwaltungspraxis. Dabei wird auch auf die richtige Beschilderung und die rechtssichere Anordnung eingegangen.

Ausführlich werden die Anforderungen an Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen, Tempo-30-Zonen sowie die Änderungen zum Radverkehr und deren praktische Umsetzung behandelt. Dabei werden auch Hinweise zur Planung und Gestaltung der Radverkehrsanlagen gegeben.

Im Seminar werden mit den Teilnehmenden ausführlich Fallbeispiele besprochen.


Zielgruppe

Leiter/innen und Mitarbeiter/innen in den Kommunen, Kreisen und Landesbehörden, die für die Umsetzung von Straßenverkehrsrecht und Beschilderung (Ordnungsämter, Straßenverkehrsbehörden, Landesbetriebe) sowie für Radverkehr verantwortlich sind.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.

Inhaltlich zuständig

Detlef Loch

Organisatorisch zuständig

Ulrike Ferg

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Saarland
Konrad-Zuse-Straße 5
66115 Saarbrücken

Veranstaltungsort