Bitte halten Sie Ihre Landesbauordnung und das BauGB bereit.
Nutzen Sie selbst die Möglichkeit, vorab konkrete Fragen zu übermitteln. Übersenden Sie diese bitte bis zwei Wochen vor Webinarbeginn per E-Mail an fortbildung@vhw.de.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach §15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,5 Vortragsstunden aus.
Diese ist geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Bei der Ingenieurkammer läuft das Verfahren zur Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung.
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau NRW als
Pflichtveranstaltung mit 7 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten anerkannt. Registrier-Nr.: 77718
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 26-500009-164 anerkannt.