Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Anordnungen, Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder im Denkmalrecht

Termin
22.01.2026
Uhrzeit
9:30 - 15:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB264047
Dozent
Prof. Dr. Sven Müller-Grune
Nicht-Mitglieder
€ 410,00*
vhw-Mitglieder
€ 340,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr.                                                    Sven Müller-Grune

Prof. Dr. Sven Müller-Grune

Bis 2014 Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt in der kommunalen Beratung; Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der Hochschule Schmalkalden (vorher an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW); Autor verschiedener Fachpublikationen im Verwaltungsrecht, darunter des im VHW-Verlag erschienen Buches "Bescheidtechnik".

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Inhalte

Die Denkmalschutzgesetze der Länder - beispielsweise § 41 DSchG NRW - benennen eine Reihe von Ordnungswidrigkeiten, die auf verschiedene Vorschriften des Gesetzes verweisen und im Einzelfall Geldbußen bis 500.000 Euro vorsehen. Ganz Deutschland ist seit langer Zeit besiedelt, deshalb gibt es Bodendenkmäler aus der Römerzeit, mittelalterliche Befestigungsmauern und Fundamente, Kirchen und Schlösser oder Burgen, repräsentative Rathäuser, Gerichtsgebäude und vor allem eine große Zahl in Privatbesitz befindlicher (denkmalwürdiger oder bereits unter Denkmalschutz stehender) Gebäude - auch jüngeren Datums.

Oft gehen Eigentümer oder Außenstehende versehentlich (beispielsweise bei Bauarbeiten) oder absichtlich (als Schatzgräber) nicht sachgerecht mit Denkmälern um.
Die Denkmalbehörden möchten eingreifen: aber was ist zu beachten?
Das Webinar erläutert den Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die Ausübung des Ermessens, erörtert die sinnvolle Höhe eines Bußgelds und thematisiert die mögliche Fortsetzung, falls der Fall letztlich zu Staatsanwaltschaft und Gericht geht.

Zielgruppe

Mitarbeiter(innen) von Oberen und Unteren Denkmalbehörden, von Denkmalpflegeämtern, Bauplanungs-, Bauaufsichts- oder Rechtsämtern, Bezirksregierungen, Oberfinanzdirektionen oder staatlichen Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften, Architektur-/Ingenieurbüros oder Anwaltskanzleien und last but not least Denkmaleigentümer(innen).
Hinweise zur Teilnahme
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 75529 anerkannt.

Die Veranstaltung wurde als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Browserzugang ohne Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Eva Isabel Spilker