Veranstaltungsdetails

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Vergabe- und Bauvertragsrecht

Ansprüche des Auftraggebers bei Planungsmängeln

Termin
21.10.2025
Uhrzeit
9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB255824
Dozent
Jens Böttcher
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Jens Böttcher

Jens Böttcher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Sozius der Baurechtskanzlei TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Berlin. Langjährige Tätigkeit im Bereich des Bau-, Architekten- und Vergaberechts. Mitverfasser mehrerer Fachbücher und Autor zahlreicher bau- und immobilienrechtlicher Fachbeiträge.

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Inhalte

Aufgrund der heutigen komplexen Anforderungen an Planung, Ausschreibung und Ausführung ist die Haftung des Planers - neben Nachträgen und Bauablaufstörungen - eines der zentralen Themen bei der Realisierung von Bauvorhaben. Kenntnisse über die Mängelansprüche des Auftraggebers sind daher unerlässlich. Ziel dieses halbtägigen Webinars ist es, einen schnellen Überblick über wichtige haftungsrelevante Praxisfragen zu geben. Dabei werden die Kenntnisse über die rechtlichen Grundlagen der Mängelhaftung des Planers anhand der aktuellen Rechtsprechung aufgefrischt und vertieft.

Thematische Schwerpunkte:
  • Vorliegen eines Planungs- und Bauüberwachungsmangels
  • Nicht erbrachte Grundleistungen und Besondere Leistungen (Teilerfolgsrechtsprechung)
  • Haftung für Kostenüberschreitungen
  • Haftung für Terminverzögerungen
  • Ordnungsgemäße Bedenkenanzeige
  • Sowieso-Kosten, Abzug Neu für Alt und Mitverschulden
  • Mängelansprüche vor und nach Abnahme
  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Verjährung von Mängelansprüchen
  • Planerhaftung und Versicherungsschutz

Zielgruppe

Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Hoch- und Tiefbauämtern der Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise sowie von staatlichen Behörden (u. a. Straßenbauämtern) und Zweckverbänden, ferner Unternehmen der Bau- und Wohnungswirtschaft, Planer, Architekten und Ingenieure
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren