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Bei vielen Fachleuten besteht weiterhin Unsicherheit bezüglich der spezifischen funktionalen Anforderungen und Bedarfe an Barrierefreiheit für sehgeschädigte Menschen. Die in den aktuellen Regelwerken dargebotenen Lösungen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Komplexität aus. Zudem sind Blindheit und Sehbehinderung nur sehr schwer nachvollziehbar.
Mit unserem Vertiefungsseminar schließen wir die Lücke zwischen theoretischer Expertise und praxisnaher Umsetzung. Methodisch vielfältig erarbeiten wir Planungsgrundsätze, die sich an der Lebensrealität der Zielgruppe ausrichten.
Anhand zahlreicher Praxisbeispiele klären wir u.a. folgende Fragen:
- Welche speziellen Bedarfe haben blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmer?
- Was sagen die Normen? (H BVA, DIN 18040-3, DIN 32984, DIN 32975)
- Welche Maßnahmen haben sich im Alltag bewährt, welche Lösungen erreichen die Zielgruppe aber auch nicht?
- Wie lassen sich praxisgerechte Lösungen erarbeiten und überprüfen?
Zentraler Bestandteil des Seminars sind zwei Exkursionen, auf denen die Teilnehmer*Innen einen Rollenwechsel vornehmen und mit Augenbinde und Langstock ein Gefühl dafür entwickeln, wie planerische Lösung die Mobilität blinder und stark sehbehinderter Menschen beeinflussen.
Um Ihnen ein intensives Arbeiten zu ermöglichen, ist die Zahl der Teilnehmenden auf 16 begrenzt.
Zielgruppe
Kolleginnen und Kollegen aus den Verkehrsplanungsabteilungen, Tiefbau- und Stadtentwicklungsämtern, Bauplanungsämtern von Städten, Kreisen und Gemeinden, Verkehrsplaner/innen, Architekten, Ingenieure und Projektentwickler.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Das Laufen unter Augenbinde ist freiwillig! Wer darauf verzichten möchte, kann trotzdem am Seminar teilnehmen. Um Ihnen ein intensives Arbeiten zu ermöglichen, ist die Teilnehmerzahl auf 16 begrenzt.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt.
weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 14 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 72796 anerkannt.
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