Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

BauGB 2025: Wohnungsbauturbo - Besprechung praktischer Fälle

Termin
23.04.2026
Uhrzeit
9:30 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Leipzig | Sachsen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SN264001
Dozierende
Dr. Christian Giesecke LL.M. (McGill), Dr. Thomas Lüttgau
Nicht-Mitglieder
€ 450,00*
vhw-Mitglieder
€ 385,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Christian Giesecke LL.M. (McGill)

Dr. Christian Giesecke LL.M. (McGill)

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,  Köln, Lehrbeauftragter an der International University und an der Hochschule Fresenius. Seine Schwerpunkte sind öffentliches Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, nationales und gemeinschaftsrechtliches Luftverkehrs- und Eisenbahnrecht, Planfeststellungsrecht sowie kommunales Wirtschaftsrecht.

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden
Dr.                                                          Thomas Lüttgau

Dr. Thomas Lüttgau

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln und Berlin. Vorsitzender des Ausschusses Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er ist spezialisiert auf öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Er berät in Projektentwicklungen zu großflächigem Einzelhandel, Quartiersentwicklungen und gewerblichen Ansiedlungen.

Weitere Veranstaltungen mit diesem Dozenten finden

Inhalte

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist am 30.10.2025 in Kraft getreten.

Die Kommunen haben nunmehr die Möglichkeit, durch die Einführung des sog. Wohnungsbauturbos in § 246e BauGB sowie die Erweiterung von Befreiungs- und Abweichungsregelungen schneller und flexibler Wohnraum zu schaffen. Sie lernen anhand praktischer Fallgestaltungen, wie Sie die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nutzen können, um Bauleitplanverfahren zu entlasten und zu beschleunigen und so Wohnraum schneller verfügbar zu machen.

Sie erfahren, welche Erleichterungen der Gesetzgeber zugunsten des Wohnungsbaus durch neue Festsetzungsmöglichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB zum Immissionsschutz geschaffen hat und wie mit Hilfe dieser Regelungen Lärmschutzkonflikte in der Bebauungsplanung gelöst werden können. Für den Fall, dass sich diese Bebauungsplanfestsetzungen als fehlerhaft erweisen, hat der Gesetzgeber vorgesorgt und in § 216a BauGB Reaktionsmöglichkeiten eröffnet.

Informieren Sie sich!

Zielgruppe

Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Leiterinnen und Leiter sowie Beschäftigte der für die Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Vertreter/innen von Investoren, Planer/innen und Ingenieurinnen und Ingenieure

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5,5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Sachsen wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Petra Lau

Petra Lau

Organisatorisch zuständig

Claudia Heiland

Organisation

Mariana Schlage

Organisation

Anschrift

Region Ost vhw-Geschäftsstelle Sachsen
Nordstraße 17
04105 Leipzig

Veranstaltungsort