Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

BauGB-Novelle 2026/2027: Überblick über das Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (´Baugesetzbuch-Upgrade´)

Termin
09.12.2026
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Karlsruhe | Baden-Württemberg
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BW264006
Dozierende
Dr. Peter Neusüß, Prof. Dr. Reinhard Sparwasser
Nicht-Mitglieder
€ 450,00*
vhw-Mitglieder
€ 385,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Peter Neusüß

Dr. Peter Neusüß

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br.

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Prof. Dr.                                                    Reinhard Sparwasser

Prof. Dr. Reinhard Sparwasser

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Sparwasser & Schmidt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Freiburg i.Br., Honorarprofessor an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., jahrzehntelange Praxiserfahrung im Bau-/Planungs- und Umweltrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Europarecht, Immobilienrecht, Projektentwicklung

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Inhalte

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Novellierung des Baugesetzbuches in zwei Schritten angekündigt.

Nachdem Teil 1 durch das "Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Wohnungsbau-Turbo)" am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, hat das Bundeskabinett am 27.05.2026 beschlossen, den Gesetzesentwurf für Teil 2 in das parlamentarische Verfahren einzubringen.

In dem vorliegendem Gesetzesentwurf sind u. a. weitere Regelungen zum "Vorrang für mehr Wohnraum" enthalten sowie erweiterte Vorkaufsrechte und umfassende Neuerungen bei den Umweltprüfungen geregelt. Das Planverfahren soll durch Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschränkung auf möglichst nur eine Offenlage schneller werden. Außerdem sind Regelungen zu digitalen Planungsverfahren nach dem BauGB sowie zur Förderung der Klimaresilienz im Entwurf enthalten. Der Flächennutzungsplan soll einen neuen Stellenwert bekommen: die Gemeinde kann ihn auf Teile des Gemeindegebiets und/oder auf bestimmte Sachthemen beschränken, andererseits wie bisher nur der Gesetzgeber bestimmte Vorhaben privilegieren. Schließlich soll die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben um 200 m² wachsen dürfen.

Bis zum Termin werden die im Gesetz enthaltenen Regelungen weitestgehend fest-stehen. Sie können sich rechtzeitig darauf einstellen, ggf. Verfahren umstellen oder neue Vorhaben in Angriff nehmen. Die jahrelang erprobten und erfahrenen Dozenten zeigen Inhalte und Zusammenhänge auf, geben Auslegungshilfen und warnen vor neuen Fallstricken. So sind Sie unter den ersten, die mit dem neuen Gesetz rechtssicher umgehen können.

Soweit bis dahin wichtige Erkenntnisse aus Praxis und Rechtsprechung Bau-Turbo vorliegen, werden diese mitbehandelt.

Zielgruppe

Bürgermeister, Leiter und Mitarbeiter der für die Planung und Baugenehmigung zuständigen Fachbereiche der Städte, Kreise und Gemeinden sowie im Bau- und Planungsrecht tätige Rechtsanwälte, Vertreter von Investoren, Planer und Ingenieure

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer).

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Baden-Württemberg wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Dr. Henning Boeth

Organisatorisch zuständig

Sonja Blessing

Organisation

Susanne Rothe

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Gartenstraße 13
71063 Sindelfingen

Veranstaltungsort